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auf allen mit dem Friedensvertrag zusammenhängenden Gebieten der juri-
stisch-dogmatische Auslegungskampf von deutscher Seite mit voller Kraft
aufgenommen worden. Privatdozent Dr. Nipperdey, Jena.
Schiemann, Deutschlands und Kaiser Wilhelms IL angeb-
liche Schuld am Ausbruch des Weltkriegs. Eine Ent-
gegnung an Karl Kautzky, Berlin und Leipzig 1921. Vereinigung
wissenschaftlicher Verleger.
Man muß es dem zu früh verstorbenen SCHIEMANN danken, daß er es
unternommen hat, in knapper, gemeißelter, zum Teil messerscharfer Dar-
stellung Kautzky entgegenzutreten, der es, in 'den schwärzesten Tagen
deutscher Geschichte naturalisiert und in das Auswärtige Amt berufen, mit
seinem Parteifreund Eisner als seine Aufgabe angesehen hat, die Schuld
unseres unglücklichen Exkaisers und Deutschlands am Weltkriege (ob aus
Feindschaft gegen das vorrevolutionäre Deutschland oder aus pathologischem
Fanatismus) zu „beweisen“ und damit — der Entente Wasser auf die
Mühlen — die ersehnte Basis für den berüchtigten Schuldparagraphen 231
des Versailler Friedens zu liefern. Hat der Fechenbach-Prozeß Eisner für
jeden anständigen Menschen erledigt, so vernichtet hier SCHIEMANN in
seiner lesenswerten Broschüre die Giftsaat, die aus Kautzkys Schrift auf-
zugehen drohte. Aber ein Jammer ist es, zu sehen, daß in Deutschland
solche Abwehrbroschüren überhaupt geschrieben werden müssen ! Uebrigens
vermag ich SCHIEMANN nicht in allem rechtzugeben. Die Tangerfahrt,
für die letzten Endes Bülow die Verantwortung trägt, war eine politische
Monstrosität. Ohne sie wäre die Entente nie zustandegekommen.
Univ.-Doz. Dr. Karl Strupp.
Die völkerrechtlichen Urkunden des Weltkrieges, hsg.
v. THEODOR NIEMEYER und K. Strupr, 6. Bd, Die Friedens-
schlüsse 1918—1921, hsg. v. NIEMEYER, DUNCKER & HUMBLOT,
1922, 788 S.
Der vorliegende Band bildet den Abschluß von 6 Bänden, von denen
der erste im Jahre 1916 erschien, und die das Urkundenmaterial des Welt-
krieges in einzigartiger Weise enthalten. Er bildet gleichzeitig den 8. Band
des im Jahre 1913 in Verbindung mit zahlreichen Gelehrten des In- und
Auslandes von den Herausgebern gegründeten Jahrbuchs des Völkerrechts,
das vom Jahre 1923 ab wieder seinen ursprünglichen Plan aufnehmen und
das gesamte wesentliche internationale Material in der schon aus den
früheren Bänden bekannten mustergültigen Form enthalten wird, Der vor-
liegende Teil enthält nun die Friedensschlüsse und als Anhang die Waffen-
stillstandsverträge, Die Wiedergabe der Friedensverträge erfolgt in zwei