Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

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auf allen mit dem Friedensvertrag zusammenhängenden Gebieten der juri- 
stisch-dogmatische Auslegungskampf von deutscher Seite mit voller Kraft 
aufgenommen worden. Privatdozent Dr. Nipperdey, Jena. 
Schiemann, Deutschlands und Kaiser Wilhelms IL angeb- 
liche Schuld am Ausbruch des Weltkriegs. Eine Ent- 
gegnung an Karl Kautzky, Berlin und Leipzig 1921. Vereinigung 
wissenschaftlicher Verleger. 
Man muß es dem zu früh verstorbenen SCHIEMANN danken, daß er es 
unternommen hat, in knapper, gemeißelter, zum Teil messerscharfer Dar- 
stellung Kautzky entgegenzutreten, der es, in 'den schwärzesten Tagen 
deutscher Geschichte naturalisiert und in das Auswärtige Amt berufen, mit 
seinem Parteifreund Eisner als seine Aufgabe angesehen hat, die Schuld 
unseres unglücklichen Exkaisers und Deutschlands am Weltkriege (ob aus 
Feindschaft gegen das vorrevolutionäre Deutschland oder aus pathologischem 
Fanatismus) zu „beweisen“ und damit — der Entente Wasser auf die 
Mühlen — die ersehnte Basis für den berüchtigten Schuldparagraphen 231 
des Versailler Friedens zu liefern. Hat der Fechenbach-Prozeß Eisner für 
jeden anständigen Menschen erledigt, so vernichtet hier SCHIEMANN in 
seiner lesenswerten Broschüre die Giftsaat, die aus Kautzkys Schrift auf- 
zugehen drohte. Aber ein Jammer ist es, zu sehen, daß in Deutschland 
solche Abwehrbroschüren überhaupt geschrieben werden müssen ! Uebrigens 
vermag ich SCHIEMANN nicht in allem rechtzugeben. Die Tangerfahrt, 
für die letzten Endes Bülow die Verantwortung trägt, war eine politische 
Monstrosität. Ohne sie wäre die Entente nie zustandegekommen. 
Univ.-Doz. Dr. Karl Strupp. 
Die völkerrechtlichen Urkunden des Weltkrieges, hsg. 
v. THEODOR NIEMEYER und K. Strupr, 6. Bd, Die Friedens- 
schlüsse 1918—1921, hsg. v. NIEMEYER, DUNCKER & HUMBLOT, 
1922, 788 S. 
Der vorliegende Band bildet den Abschluß von 6 Bänden, von denen 
der erste im Jahre 1916 erschien, und die das Urkundenmaterial des Welt- 
krieges in einzigartiger Weise enthalten. Er bildet gleichzeitig den 8. Band 
des im Jahre 1913 in Verbindung mit zahlreichen Gelehrten des In- und 
Auslandes von den Herausgebern gegründeten Jahrbuchs des Völkerrechts, 
das vom Jahre 1923 ab wieder seinen ursprünglichen Plan aufnehmen und 
das gesamte wesentliche internationale Material in der schon aus den 
früheren Bänden bekannten mustergültigen Form enthalten wird, Der vor- 
liegende Teil enthält nun die Friedensschlüsse und als Anhang die Waffen- 
stillstandsverträge, Die Wiedergabe der Friedensverträge erfolgt in zwei
	        
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