Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

Abteilungen II und III von der politischen Orientierung die Gefahr, 
daß diese Abteilungen sich zu reinen Fachreferaten entwickelten 
und in ihrer Betätigung der Wirksamkeit der dazu berufenen 
Fachressorts (Handelsministerium, Reichsministerium des Innern 
usw.) entgegen — oder zum mindesten parallel laufen würden. Die 
Aufteilung des Amtes in Länderreferate hat eine Dezentralisation 
des Aktenwesens begleitet; jedoch liegt hierin nieht der Haupt- 
punkt der Neuorganisation. 
Auf dieser Basis der Vergangenheit ist die Struktur des 
Auswärtigen Amtes unter dem Reichsminister 
des Asußeren *° heute im wesentlichen folgende: 
Den Minister unterstützen in der Leitung der gesamten Tätig- 
keit des Amtes zwei Staatssekretäre. Der eine überwacht 
in den Fragen der allgemeinen Politik die Tätigkeit der 
einzelnen Abteilungen (darum im Amte kurz „Staatssekretär Pol.“ 
genannt), gegenwärtig Dr. Hanielvon Haimhausen. Der 
andere tut das Entsprechende in den Fragen der allgemeinen 
Wirtschaftspolitik (darum im Amte kurz „Staatssekre- 
tär W“ genannt), gegenwärtig Dr. v. Simson, ein Verwandter 
jenes berühmten Mannes gleichen Namens aus der Zeit von 1848, 
der dem Könige von Preußen die Aufforderung zur Annabme 
der deutschen Kaiserkrone zu überbringen hatte. Dies ist also 
eine Gliederung, die — durch die bisherigen Verhältnisse er- 
zwungen — sich in oberster Spitze der alten Einteilung wieder 
nähert, wohl ein Zeichen, daß organisch Gewachsenes nicht ohne 
weiteres vernichtet werden kann, wenn dem Leben nicht Gewalt 
geschehen soll. Bemerkenswert ist darum auch, daß unter den 
neuen Einzelabteilungen, auf gleicher Stufe mit den Länder- 
abteilungen, auch eine Rechtsabteilung wiedergekehrt ist. 
Unter den Staatssekretären entwickelt sich der Organismus 
der Einzelabteilungen, die — außer z. B. einer Geschäfts- und der 
* 5. OTTO MEISSNER a. a. O. S. 194 und vor allem das „Handbuch 
für das Deutsche Reich 1922* S. 56 ff.
	        
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