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Auf eine Ende Dezember erfolgende telefonische Rückfrage der
Bank, ob und wann sie mit einer Entscheidung im Sinne des Antrages
rechnen könne, erwiderte der zuständige Referent der Senatskommission
sofort, daß die Genehmigung des Grundstückserwerbs erteilt würde,
wenn die Bank außer der gesetzlichen Gebühr des $ 28a AG. BGB.
noch eine Sondergebühr in Höhe von M. 4000000 an den Bezirks-
wohnungskommissar zur Linderung der Wohbnungsnot bezahlen würde.
Nachdem die Vertreter der Bank in mündlichen Verhandlungen
mit der Senatskommission, in welchen sie einerseits zum Ausdruck
gebracht hatten, daß die Bank eine rechtliche Verpflichtung zur Zah-
lung der Sondergebühr nicht anerkennen könne, andererseits den Ein-
druck gewonnen hatten, daß bei Nichtbezahlung der Sondergebühr
die Genehmigung des Grundstückserwerbs auf jeden Fall versagt wer-
den würde?, überwies die Bank am 5. Januar 1923 die Sondergebühr
ohne Vorbehalt.
IV. Am 8. Januar übersandte die Bank der Senatskommission
für die Justizverwaltung die Quittung der Hauptstaatskasse über die
Bezahlung der Sondergebühr von M. 4000 000 mit folgendem Schreiben‘:
„Auf unseren Antrag vom 2. Dezember vor. Js. betreffs Genehmigung
des Erwerbes des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Winter-
hude Bd. VIII Blatt Nr... ., durch unsere Berliner Zentrale, die....bank
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin, hat uns vor etwa 14 Tagen
Herr Regierungsrat Dr..... telefonisch mitgeteilt, daß die Genehmigung
des Grundstückserwerbes erteilt würde, wenn wir außer der gesetzlichen
Gebühr des $ 23a des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bürger-
lichen Gesetzbuch noch eine Sondergebühr in Höhe von M. 4000000 zu-
gunsten des Bezirkswohnungskomnissars bezahlen. Wir überreichen
Ihnen anbei eine Empfangsbescheinigung der hiesigen Hauptstaatskasse
über die Bezahlung dieser M. 4000 000 und bitten, uns dagegen nunmehr
die Genehmigung des Grundstückserwerbes durch unsere Berliner Zentrale
umgehend zukommen lassen zu wollen, damit die Eintragung des Grund-
stücks auf den Namen der... . bank Kommanditgesellschaft auf Aktien
in Berlin erfolgen kann.“
® In den mündlichen Verhandlungen wies die Senatskommission für
die Justizverwaltung insbesondere auf die Geldentwertung hin, die den
Staat berechtige, ja sogar verpflichte, seine Genehmigung des Grundstücks-
erwerbs durch eine juristische Person an die Bezahlung einer Sondergebühr
zu knüpfen; außerdem habe die Hamburgische Beleihungskasse die zur
Erbauung der drei Wohnhäuser hingegebenen Darlehen in vielfach ent-
werteter Mark zurückerhalten und könne mit dieser entwerteten Mark bei
weitem nicht mehr so viel bauen als zur Zeit der Hingabe der Darlehen.