Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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Systems in Sachsen herauszubilden droht. Um vom Standpunkt des 
Verfassungsrechts hierzu Stellung nehmen zu können, ist es zunächst 
notwendig, einen kurzen Ueberblick über die Entwicklung der politischen 
Lage in Sachsen zu geben. 
In der etwa gleichzeitig mit der deutschen Nationalversammlung 
gewählten Volkskammer, der die Bedeutung einer konstituierenden 
Nationalversammlung für den Freistaat Sachsen zukam, verfügten die 
Parteien der Mitte, die Mehrheitssozialdemokratie und die deutsche 
demokratische Partei, — das Zentrum kommt hier nicht in Betracht, — 
über eine starke Mehrheit. Sobald die Wogen der Revolution abzu- 
ebben begannen, kam es daher anch in Sachsen im Oktober 1919 zu 
einer Koalition dieser Parteien und zu einer Aufnahme demokratischer 
Minister in die bis dahin zunächst sozialistische Regierung, von der 
darauf der soziale und wirtschaftliche Wiederaufbau des Staatslebens, 
wie auch später ihre politischen Gegner anerkannt haben, unter Inne- 
haltung einer gemäßigten mittleren Linie tatkräftig gefördert worden 
ist. Eine kritische Wendung brachte das Ergebnis der Neuwahlen vom 
14. November 1920, die notwendig geworden waren, nachdem die Volks- 
kammer nach Erledigung ihrer Aufgabe, insbesondere nach der Verab- 
schiedung einer endgültigen Verfassung, ihr vorbestimmtes Ende gefunden 
hatte. Die bisherigen Regierungsparteien gingen aus diesen Wahlen stark 
geschwächt hervor, während die Flügelparteien zur Rechten und zur 
Linken erhebliche Kräftigung erfuhren, so daß die Koalition der Mitte 
über eine Mehrheit im Parlamente nicht mehr verfügte. Es mußte 
daher, um eine Regierung bilden zu können, eine Erweiterung dieser 
Koalition, oder wenn dies nicht möglich sein sollte, eine völlige poli- 
tische Neuorientierung eintreten. Das Letztere geschah, nachdem nach 
heftigen Kämpfen innerhalb der mehrheitssozialdemokratischen Partei 
ihr linker Flügel, der von der sogenannten Chemnitzer Richtung geführt 
war, die Oberhand gewonnen hatte. Nach einer Verständigung mit der 
unabhängigen sozialdemokratischen Partei schritt man zur Bildung 
einer rein sozialistischen Regierung. Da die beiden sozialistischen 
Parteien aber zusammen nur über vierzig Mandate von sechsundneunzig 
des Landtags verfügten, also lediglich eine Minderheitsregierung dar- 
stellten, mußten sie sich nach weiteren Hilfstruppen umsehen, die sie 
auf dem äußersten linken Flügel in der kommunistischen Partei suchten 
und fanden. So wurde der Ministerpräsident Buck von den drei Par- 
teien der Linken mit 48 Stimmen gegen 47 bürgerliche Stimmen gewählt, 
der ein sozialistisches Kabinett bildete, in dem der Unabhängige Lipinski
	        
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