Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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die Demokraten an Zahl unverändert, die deutsch-nationale Volkspartei 
gab ein Mandat an die deutsche Volkspartei ab, und der eine Vertre- 
ter des Zentrums, der im alten Landtage gesessen hatte, schied aus. 
Das Gesamtergebnis, das bei erheblich vermehrter Wahlbeteiligung 
erzielt worden, war die Verstärkung der Linksmehrheit um eine Stimme, 
die den Kommunisten zugewachsen war. 
Die Auswirkung dieser Situation bei der nun folgenden Regierungs- 
bildung war die, die erwartet werden mußte; Sozialdemokraten und 
Kommunisten, die sich im Wahlkampf auf das schwerste befehdet, oft 
auch persönlich hart verunglimpft hatten, schlossen wieder einen vor- 
läufigen Frieden, und bei der Wahl des Ministerpräsidenten am 1. De- 
zember erklärte die kommunistische Partei zwar, sie wäre an keiner- 
lei Abmachungen gebunden und würde ihr weiteres Verhalten der 
Regierung gegenüber davon abhängig machen, ob diese eine proletarische 
Politik triebe, stimmten aber für den Sozialdemokraten Buck, der die 
bisherigen Minister von neuem in ihren Aemtern bestätigte. Bei der 
Besprechung der Regierungserklärung am 14. XII. machte der Führer 
der Kommunisten nähere Mitteilungen über die Verhandlungen, die 
zwischen ihnen und der sozialdemokratischen Partei über einen Ein- 
tritt in die Regierung stattgefunden hätten, ohne daß ein Ergebnis 
erzielt worden wäre. Als Voraussetzung für den Regierungseintritt 
wäre die Anerkennung der Reichsverfassung und der sächsischen Ver- 
fassung gefordert worden, worauf die kommunistische Partei sich zwar 
zum Eintritt bereit erklärt, aber als ihr Ziel die Beseitigung der Ver- 
fassung und die Diktatur des Proletariats bezeichnet hätte. Er erklärte 
weiter, daß seine Partei das schärfste Mißtrauen gegen die Regierung 
hätte, eine Aeußerung, die von dem Sprecher der Demokraten hierauf 
gebührend unterstrichen wurde. 
Der neugeschlossene Friede sollte nicht von langer Dauer sein. 
Schon in der Sitzung vom 30. Januar 1923 stand ein Antrag der kom- 
munistischen Fraktion zur Abstimmung, in dem dem Landtage ein formel- 
les Mißtrauensvotum gegen den Minister des Innern und Stellvertreter des 
Ministerpräsidenten Lipinski gemäß Artikel 27 Abs. 2 Verf. vorgeschla- 
gen wurde. Der Führer der Kommunisten begründete dieses Mißtrauens- 
votum zunächst allgemein mit der Stellung der gesamten sozialdemo- 
kratischen Regierung gegenüber der Arbeiterklasse. Zu besonderem 
Vorwande wurde genommen, daß der genannte Minister angeblich nichts 
gegen die nationalistischen und faszistischen Organisationen im Lande 
unternommen und bei einer Versammlung der deutsch-völkischen Frei-
	        
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