Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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man alles in allem sagen, daß sich die seit den Neuwahlen vom 
14. Dezember 1920 in Sachsen bestehende Regierungskrise in der 
letzten Zeit in einer Weise zugespitzt hat, daß es nicht mehr zu viel 
behauptet ist, wenn man sie als den Beginn einer Krise der parla- 
mentarisch-demokratischen Regierungsform in Sachsen überhaupt be- 
zeichnet. Entweder endet die soeben zwischen Sozialdemokraten und 
Kommunisten erneuerte Ehe rasch wieder in erneuten Zerwürfnissen, 
die noch in letzter Stunde zu einem Einlenken in die Bahn demo- 
kratischer Staatsauffassung führen, oder die Radikalisierung der Masse 
schreitet unter dem Einfluß dieser Koalition weiter fort, und aus der 
Regierungskrise entwickelt sich die Verfassungskrise. Es wird dann 
der sächsischen sozialistischen Regierung gehen wie dem Meister in 
Goethes Zauberlehrling, sie wird die Geister, die sie rief, nicht wieder 
los werden, aber der Schaden, der hier angerichtet worden ist, wird 
in seinen Wirkungen auf Sachsen nicht beschränkt bleiben.
	        
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