Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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Die französische Gewaltherrschaft an Ruhr 
und Rhein. 
Von 
Dr. CHRISTIAN MEURER 
Professor der Rechte an der Universität Würzburg !. 
Schon über ein halbes Jahr erträgt das Ruhrgebiet die ent- 
setzlichen Qualen einer ungezügelten Fremd- und Gewaltherrschaft. 
Auch die Dämme des Rheinlandabkommens sind niedergerissen 
und über das herrliche Rheingebiet ergießt sich ein verheerender 
Gewaltstrom. 
I. Washat Deutschland getan, daß es so entsetz- 
lich gestraft werden durfte? Welches Recht gibt unsern 
Peinigern eine so fürchterliche Gewalt? Vor dem Elend, daß wir 
in täglich neuen Formen schauen und das unsere Seele erzittern 
macht, sind diese Fragen mittlerweile in den Hintergrund getreten ; 
wir wollen ihnen aber in der ernsten Stunde, die uns heute vereint, 
noch einmal ins Auge schauen. 
Die Aufklärung über den Grund und den Rechtstitel des 
Ruhreinbruchs gibt uns die Note der französischen und der belgi- 
schen Regierung vom 10. Januar 1923, die den Einmarsch an- 
kühdigte und diesen damit begründete, daß der Wiedergutmachungs- 
ausschuß bei Deutschland eine Rückständigkeit (manquement) in 
" Rede, gehalten am 28. Juli 1923 in der neuen Aula der Universität 
Berlin. (Das schon im Oktober 1923 der Redaktion übergebene Manuskript 
konnte leider erst in diesem Hefte Aufnahme finden. Gleichwohl ist der 
Inhalt der Abhandlung durch die neuere Tatsachen im wesentlichen nicht 
überholt. Die Redaktion.)
	        
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