Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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Frankreich wird nicht müde zu behaupten, Deutschland wolle 
überhaupt nicht zahlen und habe auch noch nichts geleistet. Aber 
Deutschland, das nur im Hıinbliek auf einen ihm rechtsverbindlieh 
zugesagten Wilsonfrieden das Heer aus den besetzten Gebieten 
zurückgezogen und aufgelöst hatte und das dann unter Androhung 
‘der Kriegsfortsetzung zur Unterschrift eines ganz anders gearteten 
Friedens gezwungen wurde, hätte wohl Grund und auch das Recht, den 
VV.anzufechten. Doch Deutschland hat bis jetzt seine Unterschrift 
nicht verleugnet, es hat erfüllt. Der Staatssekretär Schröder hat 
vor kurzem im Reichstag folgendes festgestellt: 
Der Wiedergutmachungsausschuß hat Deutschland bereits gut- 
geschrieben: 8 Milliarden Goldmark, (genau: 7927 426 578). 
Ueber den Wert der Sachlieferungen besteht noch keine Ueber- 
einstimmung. Deutschland beansprucht eine Gutschrift von 20 Gold- 
milliarden, wobei indes nicht der wirkliche und höhere, sondern 
nur der Zwangspreis des VV. zugrunde gelegt ist. Dazu kommen 
dann noch: 
11,7 Milliarden aus liquidiertem deutschen Eigentum, 
3,7 Milliarden Reichs- und Staatseigentum, Ausgleichs- 
zahlungen und Rücklieferungen. 
In summa: über 43 Goldmilliarden. Ist das nichts? 
Frankreich sagte weiter: Wir fordern nur unser vertrags- 
mäßiges Recht. Deutschland soll zahlen, dann ziehen wir uns zu- 
rück; bis dahin behalten wir unsere Pfänder. 
Deutschland versagt auf dem Gebiet der Vertragserfüllung und 
bleibt hier im Rückstand nicht wegen bösen Willens, sondern auf 
Grund der Erfüllungsunmöglichkeit, die sich mit jeder neuen Zwangs- 
maßnahme schärfer ausprägt und jetzt in der durch den Ruhreinfall 
herbeigeführten Valutakrisis nahezu vollständig werden wird. 
Der frühere italienische Ministerpräsident Nitti hat im Novem- 
ber 1922 an Clemenceau einen offenen Brief gerichtet, in dem es 
heißt: 
„Wenn Sie, Herr Clemenceau, ehrlich glauben, daß Deutsch-
	        
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