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gehabt. Das war doch wenigstens etwas. Aber ganz gewiß nicht
„Machenschaft“. Denn nur friedliche Kundgebung stand in Frage
und es ist von den Arbeitern der Friede nicht gebrochen worden.
d) Aus demselben Grunde verbot sich die Bestrafung Müllers.
Seine Beteiligung an dem Beschlusse, das Signal zur Arbeitseinstellung
zu geben, belastet ihn nicht, da nur Erlaubtes beabsichtigt war und
nichts anderes geschehen ist. Ja, durch zahlreiche Zeugenaussagen
steht fest, daß gerade Müller fortgesetzt als Ordnungshüter und Frie-
denswächter tätig gewesen ist, daß er nach Abstellen der Sirenen die
Arbeiter zur Rückkehr in die Werkstätten aufgefordert, Verbindung
mit dem französischen General gesucht hat, um den Abzug des Kom-
mandos zu erreichen.
e) Wäre die Verurteilung des Ingenieurs Groß wegen Ordnungs-
störung erfolgt, indem man ihn für die Anteilnahme von Lehrlingen
an der Kundgebung verantwortlich gemacht hätte, so ließe sich seiner
Bestrafung, so unverdient sie auch bei dem rechtlich unanfechtbaren
Charakter der Demonstration gewesen wäre, wenigstens noch ein Sinn
beimessen. Aber er ist, obwohl den vorgängigen Beschlüssen ganz
fernstehend, wegen Machenschaften nach der Verordnung vom 7. März
bestraft worden, die doch für ihn mangels solcher Beteiligung nach
der Anklage selbst und dem Urteil wider die Andern ganz außer Frage
stand. Also auch hier Verurteilung ohne Tatbestand, einem Nichts
gegenüber. —
Das Urteil ist, nachdem auch der letzte Rechtsbehelf, der Ange-
klagten, der Kassationsrekurs gescheitert ist, nach französischem Rechte
„rechtskräftig“ geworden. Aber nichtig und ungerecht durch und durch
hat es auf den Namen eines Rechtsentscheids und auf Bestand nicht
Anspruch.
Die Wahrung der Gerechtigkeit ist Grundbedingung jeder sittlichen
Ordnung. Schlimmer, offenkundiger als im Krupp-Prozesse ist sie kaum
jemals verletzt worden. Zu klarer Vergewaltigung des Rechtes zu
schweigen, wäre Hintansetzung der ersten, der heiligsten Juristenpflicht.
Nicht ein deutsches Anliegen, sondern ein Gut der gesitteten Mensch-
heit steht in Frage. Schon haben sich Stimmen aus der Schweiz, den
Niederlanden, Finnland usw. zugunsten des gebrochenen Rechts er-
hoben. Einmütige Verurteilung des Werdener Spruchs durch berufene
Rechtskenner aller Kulturstaaten wird nicht ein papierner Protest,
sondern eine lebendige Macht sein, die sich durchsetzt und den un-
schuldig Verurteilten die Freiheit zurückgibt.