Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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fachen „volkstümlichen“ Betrachtungsweise sich entfernt und auf 
der Grundlage mehr von außen hergeholter Erfordernisse einen 
besonderen Begriff der milden Stiftung abgrenzt, der mit jener 
keineswegs übereinstimmt, ja zu ihr fast im Widerspruch steht. 
Aus der geschichtlichen Entwickelung ist ein Grund dieser 
Art, zumal ein zwingender Grund durchaus nicht ohne weiteres 
zu entnehmen. Am wenigsten dann, wenn wir die „milden“ Stif- 
tungen an die piae causae des Römischen und älteren Gemeinen 
Rechts unmittelbar anknüpfen“. Denn die „Kirche“ war, soweit 
nicht die Pflege der rein geistlichen Angelegenheiten, der spiritualia 
in Betracht kam, also in ihrer Beziehung auf die Menschheit (als 
solche), von je eine Kultur bringerin und -förderin ersten Ranges 
und daher auch stets geneigt, die Einzelunternehmungen beson- 
ders zu begünstigen und in Schutz zu nehmen, welche in der 
Richtung dieser ihr eigenen Mission zu wirken die Anlage hatten. 
— Glaubt man aber mit der Notwendigkeit, „Rechtswohltaten* 
wie die Befreiung von gewissen Kosten, Stempeln, Steuern usw., 
auf einen möglichst knapp und klar umschriebenen Kreis einzu- 
engen, also mit dem alten Axiom, daß „Privilegien strikte zu 
interpretieren“ seien, jene Rechtsprechung der Gegenwart begrün- 
den zu können und zu sollen, so wird ihr — gerade um des- 
willen — allgemeine Anerkennung ganz gewiß nicht zuteil 
werden. Mit diesem „Fiskalismus“ wird eine Selbstsucht des 
Staates gutgeheißen, ja unmittelbar zur Tat auf Kosten letzter 
und höchster allgemeiner Kulturziele, deren Dienste doch ge- 
rade der Staat sich stets willig und uneingeschränkt unterordnen 
sollte. Das mag an einigen konkreten Beispielen noch klarer 
werden. Man denke, daß jemand eine Stiftung errichtet zum 
Besten der Erbauung möglichst heller und luftiger Schulräume zu 
dem Eindzwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Augen- und 
sonstigen Erkrankungen der heranwachsenden Jugend oder andrer- 
14 Vgl. dazu allgemein aus der römisch-rechtlichen Literatur nur WIND- 
SCHEID Band I $ 57 N. 5.
	        
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