Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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sind“, verstanden werden müßten. Auch die damit angebahnte 
„freie Beurteilung“, welche der Gerichtshof selbst (a. a. O. 
S. 117) — wörtlich — als die allein angemessene auf den Schild 
hebt, führt, wenngleich sie ein wesentliches Stück weiter bringt, 
doch noch keineswegs ganz zum Ziele. Zwar nähert sie sich 
schon recht stark der Betrachtung, welche das Kammergericht — 
vornehmlich in Bd. 37B S. 4 — auch noch wesentlich später 
mit aller Entschiedenheit ablehnen zu müssen glaubte, — daß 
nicht nur einzelne oder Kategorien von solehen, sondern unter 
Umständen auch ein ganzes Volk oder wenigstens geschlossene 
Volksstände als „hilfsbedürftig“ anzuerkennen seien, eine Betrach- 
tung, welche leider für das deutsche Volk unserer Tage so traurige 
Berechtigung hat. Ist doch die allgemeine Lebenshaltung bei 
uns derart nach untenhin verschoben, daß neuestens der Vorstand 
der „Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Ge- 
fallenen“ sich veranlaßt sah!®, unter Hinweis darauf, daß „zu 
den weniger Begüterten (Hilfesuchenden!) .. . seit geraumer 
Zeit solche Kreise hinzutreten, die man vordem zu dem wirt- 
schaftlich besser situierten Mittelstande rechnete, .... Krieger- 
witwen, deren Söhne und Töchter eine bessere Ausbildung ge- 
nießen, die sie aber abbrechen müssen, weil die zur Verfügung 
stehenden Mittel nicht ausreichen“ (!) einen dringenden Appell 
an die Rechtspflege zu richten, sie möge die Berücksichtigung der 
genannten Stiftung in letztwilligen Verfügungen tunlichst fördern!, 
— ein klassisches, tragisch ernstes Beispiel für die Unzulänglich- 
keit der kammergerichtlichen und jeder mit ihr übereinstimmen- 
den Rechtspreebung und Gesetzgebung, da diese ja folgerecht der 
Nationalstiftung an sich, vornehmlich aber in solcher Ausdehnung, 
die Förderung versagen muß, welche die Wertung als „milde 
  
  
18 Schreiben des St.Vorstands an d, Preuß. Justizminister v. 13. Mai 
1922, von diesem mitgeteilt durch Allgem. Verf. v. 23. Mai 1922 (Just. 
Min.Bl. S. 194). Nach einer neuerlichen Mitteilung der Tageszeitungen sind 
z. B. auch die Berliner städtischen Stiftungen jetzt (durch die Geldent- 
wertung) in eine sehr bedrängte Lage geraten!
	        
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