Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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6) Der Oberbefehlshaber der Marine hat innerhalb feines Dienftbereih8 das Beflätigungsredht in demfelben 
Umfange, wie der fommandirende General eines Armee-Korpe. 
7 gr Beftätigung bed Divifiond-FKommandeurs und der mit gleichen gerichtsherrlichen Rechten verfehenen 
efehlöhaber gelangen die Triegörenhtlihen Erlenntnifle gegen Perfonen des Soldatenftandes der ihnen 
untergebenen Eruppentheile in allen, nad vorfiehendenden Veftimmungen unter Nr. 1 bis 6 nicht davon 
ousgenommenen Fällen. 
8) In gleihem Umfange wie der Kommandeur einer Divifton haben das Beflätigungsrecht innerhalb ihres 
Dienfibereihe: 
8) der Infpelteur ber Belatungstruppen in Mainz, 
b) der Chef der Randgenddarmerie, 
c) der Kommandant des Invalidenhaufes in Berlin, 
d) die Chefs der Morine-Stationen. 
9) Die_auf die Beftätigung friegsrechtliher Erkenntniffe fi, begichenden allgemeinen Beftimmungen 
der 88. 162, 163, Theil I. des Militair-Strafgefegbuchs bleiben unverändert in ©eltung; aud; werden 
die VBorfchriften Über das Verfahren bei der VBeftätigung in den 88. 164 bis 175 L. c. durd diefe Meine 
DOrdre nicht betroffen. 
Ich beauftrage Sie, wegen Ab ilation und Ausführung diefer Orbre das Erforderliche zu veranlaffen. 
Berlin den 1. Juni 1867. 
sr Wilhelm. 
An den Kriege» und Marine-Minifter. age. v. Roon. 
Berlin, den 12. Yuni 1867. 
Borftehende Allerhöhfte Rabinets-Drdre mird zur Nahadhtung hiermit belannt gemadht. 
Kriegs « Minifterium. 
Im Auftrage. 
vd. Podbielsti. 
No. 157/6. A. La. 
Nr. 77. 
Betrifft die Ertheilung ber Erlaubnißfgeine zum dreijährigen freiwilligen Miltiairdienfte. 
Berlin, den 3. Juni 1867. 
Sn Ermiederung auf ben Bericht der Königlichen Regierung vom 13. April d. I. (I. VII. 2120) erflären 
wir nns mit der don dem betreffenden Kreislandrath vertretenen Auffaffung einverftanden, daß zur Begrün- 
dung de& Antrages auf Ertheilung ded Erloubnißfheins zum dreijährig freiwilligen Militairdienft nah dem 
Schema 15 zun 8. 109 der Milttair-ErfagInftruftion dom 9. Depember 1858 neben der im angezogenen 
8. 109. vorgefchriebenen Einwilligung des Baters refp. Vormundes und Lehrherrn vom Ertrahenten aud 
nody der Nadmeis beizubringen ift, daß er durch keinerlei Civilverhältniffe gebunden fei. 
Auf die ‘Dellaration des erwähnten $. 109 in diefem Sinne wird bei Emanation ber beabfldtigten 
Ergänzungen ac. ber Militair-Erfag-Inftrultion Bedadht genommen werben. 
Einen beftehenden Geflndemiethstontratt zu. den hier in Mede ftehenden, die Ertheilung des qu. 
Erlaubnißfheins befhräntenden Civilverhältniffen zu rehnen erfcheint völlig gerechtfertigt. 
Der Kriegs Minifter. Der Deinifter des Innern. - 
m Auftrage. Im Uuftrage. 
v. Bodbielsti. Sulzer. 
An die Königliche Negierung zu Breslau. 
Kriegg-Minift. No. 1206. 5. A. I. a. — Minift. des Junern. No. I. M. 3. 2637. 
Berlin, den 12. Junt 1867. 
Borftchende Verfügung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt. 
Kriegs- Minifterium. Allgemeines SKriegs- Departement. 
v. Bodbielsli. dv. Karczemeli. 
No. 1206/5. 67. A. La.
	        
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