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3. Unter dem Chef ftehen 2 Direltoren.
Der erfie Direltor.
Der 1. Direktor mit dem Range und Gehalt eines Regiments-Kommandeurs und einer Dienft-
wohnung im KeitfhulsGebäude, Leitet den gefammten Reit-Unterricht bei beiden Wbtheilungen bes Yuftituts;
die 8 Keitlehrer, 2 Stallmeifter und ber Hedegähmer fiehen zunähft unter feinem Beiehl. Er hat Über
Mannfchaften und Unterbeamte beider Abtheilungen die Disziplinar-Strafgewalt und Urlaubsbefugnig eincd
Reginents-Kommandeure, und die fpezielle Auffiht und Befehlsführung in dem Reitfchul-Gebäude und Über
alles was darin untergebradt if. Er vertritt erforderlihen Falls den Chef.
Der zweite Direltor.
Direltor mit dem Range und Gehalte eines Staba-Offizierd und einer Dienft-
der Kavallerie-Unteroffzier-Schule hat die fpezielle Befehlsführung Über diefe, die
eines detadhirten Esladron,Chefs und die Urlaub&befugniß, forweit e8 fi nicht um
er leitet den gefammten außer diefem lettern flattfindenden Unterricht und Dienft bei
des Inftitute, & 2te8 Mitglied der KaffenKommifjlon und hat event. die Vertretung
Der Turn, und Fedhtlehrer fteht zunächft unter feinem Befehl.
Neitlehrer refp. Turn und Fehtlehrer.
‚5. Ws Weitlehrer fungiren 8 ale folhe bei dem Inftitut angeftellte Dffiziere und 2 Stallmeifter.
Als Turn und Fechtlchrer wird 1 Offier angeitellt. — Die ald LKehrer angeftellten Offiziere find aud) für
den fonftigen innern Dienflbetrieb zur Dispofltion der Direktoren.
Dienftbetrieb.
6. Beide Direktoren vereinbaren die Beftimmungen über den Dienftbetrieb, melde von dem Chef
zu genehmigen find.
den
beiden
des 1.
Die lommandirten Offiziere.
7. Zur Reitfchule lommanbdirt jebes Kavallerie» Regiment der Armee des Norbbeutihen Bunbes
und je 2 Feld-Hrtillerie- Regimenter alternirend einen Offizier von angemeflenem Dienftalter und entfchiede-
ner Anlage und FAN zum Reiten und zur Ausbildung als Heitlehrer. Bon biefen 83 refp. 85 Offizieren
bleiben auf Borflag des 1. Directors nad Befiimmung des Chefs bis zu 26 ein zweites Jahr, die Übrigen
nor 1 Iahr in der Anftalt.
Die Offiziere erhalten die Kommanbozulage von 8 Thlrn. monatlich.
Für die Zahl der Pferde, melde g reiten, bleiben die bisherigen Beftimmungen maßgebend.
Die Offiziere, welhe im zweiten Yahr auf der Reitfhule find, ertheilen nah Anleitung der Meit-
lehrer, den Reitunterricht auf der Kavallerie-Unteroffizier-Schule. -
In diefem Sahre werden hieryu 12 bis 14 SDffiziere, welde bereits einen Kurfus bei der Neitfchule
durhgemadt haben, einberufen.
Die lommandirten Gefreiten unb Unteroffiziere.
8. Zur Ravalleriesinteroffigier-Schule lommanbirt jebes Kavallerie-Regiment 2, jedes Feld Artille-
tie-Regiment 1 Öefreiten, melde 2 Fahr oder länger — ausnahmsmeife bei vorzüglicher Befähigung nur 1
Sahr gedient, — hervorragende Anlage zum Reiten haben und brauchbare Unteroffiziere zu werden beriprecden,
aud zu mindeflens einjährigem fortbienen nach der Nüdkehr zum Negiment und refp. Ablauf der dreijährigen
Dienftzeit fi verpflichten, zu einem einjährigen Kurfus. Außer diefen 169 Gefreiten bleibt cine auf Bor:
fchlag beider Direltoren dur den Chef zu beflinimende Elite derfelben bi® zur Höhe von 20 ein zmeitch
Yahr auf der Schule. Diefelben werden mit Beginn des zweiten Kurfus durd; den Chef zu Unteroffizieren
ernennt und bei den Truppen in die nächfte Balanz einrangirt, zu mweldem Bchufe die Auswahl der für den
veeleh en Kurfus beftimmten Gefreiten Seitens des Infritute den Truppen bi zum 1. Juli jedes Jahres
mitzutheilen_ift. Eventuell bezichen bie neu ernannten Unteroffgiere bis zur Einrangirung den Ueberfhuß
der Unteroffgierlompetengen ertraordinair aus ben Erfparniffen der Anftalt.
Zum 1. Oftober diefes Jahres werben für den erften Jahreslurfus ber Kavallerie - Unteroffizier
Schule & Unteroffiziere von den Regimentern fommandirt.
Die Gefreiten erhalten 1 Thle., die Unteroffiziere 2 Thlr. monatliche Zulage.