Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

-— 69 — 
3. Unter dem Chef ftehen 2 Direltoren. 
Der erfie Direltor. 
Der 1. Direktor mit dem Range und Gehalt eines Regiments-Kommandeurs und einer Dienft- 
wohnung im KeitfhulsGebäude, Leitet den gefammten Reit-Unterricht bei beiden Wbtheilungen bes Yuftituts; 
die 8 Keitlehrer, 2 Stallmeifter und ber Hedegähmer fiehen zunähft unter feinem Beiehl. Er hat Über 
Mannfchaften und Unterbeamte beider Abtheilungen die Disziplinar-Strafgewalt und Urlaubsbefugnig eincd 
Reginents-Kommandeure, und die fpezielle Auffiht und Befehlsführung in dem Reitfchul-Gebäude und Über 
alles was darin untergebradt if. Er vertritt erforderlihen Falls den Chef. 
Der zweite Direltor. 
Direltor mit dem Range und Gehalte eines Staba-Offizierd und einer Dienft- 
der Kavallerie-Unteroffzier-Schule hat die fpezielle Befehlsführung Über diefe, die 
eines detadhirten Esladron,Chefs und die Urlaub&befugniß, forweit e8 fi nicht um 
er leitet den gefammten außer diefem lettern flattfindenden Unterricht und Dienft bei 
des Inftitute, & 2te8 Mitglied der KaffenKommifjlon und hat event. die Vertretung 
Der Turn, und Fedhtlehrer fteht zunächft unter feinem Befehl. 
Neitlehrer refp. Turn und Fehtlehrer. 
‚5. Ws Weitlehrer fungiren 8 ale folhe bei dem Inftitut angeftellte Dffiziere und 2 Stallmeifter. 
Als Turn und Fechtlchrer wird 1 Offier angeitellt. — Die ald LKehrer angeftellten Offiziere find aud) für 
den fonftigen innern Dienflbetrieb zur Dispofltion der Direktoren. 
Dienftbetrieb. 
6. Beide Direktoren vereinbaren die Beftimmungen über den Dienftbetrieb, melde von dem Chef 
zu genehmigen find. 
  
   
   
den 
beiden 
des 1. 
Die lommandirten Offiziere. 
7. Zur Reitfchule lommanbdirt jebes Kavallerie» Regiment der Armee des Norbbeutihen Bunbes 
und je 2 Feld-Hrtillerie- Regimenter alternirend einen Offizier von angemeflenem Dienftalter und entfchiede- 
ner Anlage und FAN zum Reiten und zur Ausbildung als Heitlehrer. Bon biefen 83 refp. 85 Offizieren 
bleiben auf Borflag des 1. Directors nad Befiimmung des Chefs bis zu 26 ein zweites Jahr, die Übrigen 
nor 1 Iahr in der Anftalt. 
Die Offiziere erhalten die Kommanbozulage von 8 Thlrn. monatlich. 
Für die Zahl der Pferde, melde g reiten, bleiben die bisherigen Beftimmungen maßgebend. 
Die Offiziere, welhe im zweiten Yahr auf der Reitfhule find, ertheilen nah Anleitung der Meit- 
lehrer, den Reitunterricht auf der Kavallerie-Unteroffizier-Schule. - 
In diefem Sahre werden hieryu 12 bis 14 SDffiziere, welde bereits einen Kurfus bei der Neitfchule 
durhgemadt haben, einberufen. 
Die lommandirten Gefreiten unb Unteroffiziere. 
8. Zur Ravalleriesinteroffigier-Schule lommanbirt jebes Kavallerie-Regiment 2, jedes Feld Artille- 
tie-Regiment 1 Öefreiten, melde 2 Fahr oder länger — ausnahmsmeife bei vorzüglicher Befähigung nur 1 
Sahr gedient, — hervorragende Anlage zum Reiten haben und brauchbare Unteroffiziere zu werden beriprecden, 
aud zu mindeflens einjährigem fortbienen nach der Nüdkehr zum Negiment und refp. Ablauf der dreijährigen 
Dienftzeit fi verpflichten, zu einem einjährigen Kurfus. Außer diefen 169 Gefreiten bleibt cine auf Bor: 
fchlag beider Direltoren dur den Chef zu beflinimende Elite derfelben bi® zur Höhe von 20 ein zmeitch 
Yahr auf der Schule. Diefelben werden mit Beginn des zweiten Kurfus durd; den Chef zu Unteroffizieren 
ernennt und bei den Truppen in die nächfte Balanz einrangirt, zu mweldem Bchufe die Auswahl der für den 
veeleh en Kurfus beftimmten Gefreiten Seitens des Infritute den Truppen bi zum 1. Juli jedes Jahres 
mitzutheilen_ift. Eventuell bezichen bie neu ernannten Unteroffgiere bis zur Einrangirung den Ueberfhuß 
der Unteroffgierlompetengen ertraordinair aus ben Erfparniffen der Anftalt. 
Zum 1. Oftober diefes Jahres werben für den erften Jahreslurfus ber Kavallerie - Unteroffizier 
Schule & Unteroffiziere von den Regimentern fommandirt. 
Die Gefreiten erhalten 1 Thle., die Unteroffiziere 2 Thlr. monatliche Zulage.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.