Erftere reiten ein Stammpferb, Ieptere ein vorleßtes und ein junges Hemonte-, refp. ein Stamm»
pferd und ein oder zwei junge Remonten.
Die Stamm- Mannschaften.
9. Für den innern Dienft werben bei dem Inftitut
2 Wachtmeifter
2 Duartiermeifter,
Wuttermeifter,
Unteroffiziere al8 Berittführer bei der Reitihule für Offiziere
Pferdbepfleger und Offizier» Burfcen.
10. A18 Pferbepfleger und Offigier-Burfhen für die Direktoren, Peit- und Turnlehrer, Adjutanten
und Zahlmeifter find 113 Mann im Etat des Inftituts, melde zur Ausbildung ald Meiter wenig geeignet
von den Kavallerie- Megimentern nad) einjähriger ‘Dienftzeit abgegeben 2 Jahre bei dem Inftitut verbleiben
und ald Trainfoldaten ohne Waffen eingelleidet werden.
Die Pferde des Inftitute.
Bei dem Inftitut befinden fid fortan
6 Schulpferde,
ao
angeftellt.
T Longirpferde,
59 Stammpferde für Offiziere,
240 { 169 bergleichen für Gefreite,
12 Rejerve-Stammpferde,
40 junge Remonten,
40 alte Remonten,
Sunma 333 Pferde, außerdem 4 frlinper.
Bon diefen 333 Pferden find
T Stammpferde für Dfflgiere, ,
13 dergleichen für Gefreite, wie bisher im Etat der 13 Felb-Artillerie-Hegimenter,
300 werden mit den durch Anrechnung ber Einjährig-fyreiwilligen auf den Etat der
Ravallerie-Regimenter erfparten Kationen,
13 für Rechnung des Inftituts verpflegt.
Summa 333 wie oben.
Zur Ergänzung der bei dem Stamm der Reitfhule vorhandenen 88 Stammpferde zu der für die
Volge erforderlichen Anzahl von 240 fhiden die Regimenter bei der erften Kommandirung von Gefreiten die
entfprehende Zahl von Pferden mit, welche fle nicht aurlderhalten, Bei Repartition derfelben find fämmt-
lihe beim Stamm ber Reitfchule vorhandene noh im Etat der NRegimenter befindlichen Pferde mit in An-
rehnung au bringen.
Das Inftitut erhält jährlich für eigene Rechnung 40 Remonten, bie üÜberzählig werdenden Pferde
fommen zum Berlauf refp. fofern fie nod braudbar find, zur Bertheilung an die nädhftgarnifonirenden Ras
dalerie-Kegimenter, welche dafür entfprechend mehr ausrangiren.
Beftimmungen.
. 12. Soweit in Vorftchendem nicht Abänderungen enthalten find, bleiben bie fir die bisherige Mi-
litait-Reitfule gegebenen Beftimmungen in Kraft.
Berlin, den 4. Juli 1867.
Kriegs-Minifterium.
(ge) vd. Moon.
Berlin den 10. Yuli 1867.
Borftehendes wirb hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradit.
Kriegs. Diiniftertum.
Im Auftrage:
v. oe