Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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ND Die benöthigten Pferde werden aus ber Zahl der zum Wegfall lommenden Gefpanne ber Ausfall» 
gefhüge in Mainz und Suremburg entnommen. 
8) Die fpäter erforderlihe Ergänzung an Lehrern, Offizieren, Mannfhaften und Pferden ift Seitens 
der General-Infpeltion der Urtillerie zu beantragen refp. zu regeln Welruten und Ptemonten werben bei der 
Artilleri-Schießichule nicht eingeftellt. 
9) Die Artileri-Schießfhule abfolvirt jährlih 2 Kurfus und zwar In der Zeit 
a) vom 1. Öftober bis 14. Februar und 
b) vom 16. Tsebruar big ult. Juni. 
In den Monaten Yuli, Auguft und September findet kein Unterricht ftatt. 
Der gefammte Stamm, excl. ded Zeugperfonal®, wird während biefer Zeit der Garde-Artillerie- 
Brigade, Behufs Beimobnung an den Sciegübungen, die Lehr-Batterie au zur Xheilnahme an den Herbft- 
mandvern, attadirt. Die Feftungs-Fehr-Kompagnie fteht nad Beendigung der Eciekübung und bis zum 
Beginn des Unterrits-Rurfus om 1. Dftober zur freien Dispofition der Artillerie-Prüfungs:Kommifflon. 
10) Für die Ausbildung der Inftrultoren ıft ein die Schieklunft, den Gebrauch) und die Behandlung der 
Gefüge und Munition unfofender Lehrplan maßgebend, deffen fFefifiellung der General» Infpeltion der Artillerie 
obliegt. Die Befihtigung der fämmtlihen tehnijhen Inftitute der Artillerie ift al Unsbildungs-Objelt darin 
vorzufehen. Auch haben die Schäler in Begleitung der Lehrer befonders Ichrreihen Berfuhen der Urtillerie- 
Prüfungs:Fommilfion beiqumohnen. . 
11) Der Artillerie- Schießfchule wird ein eiferner DBeftand an Gefhlen nebft Zubehör, Wahrzeugen, 
Mofdhinen, Munition ıc. zugetheilt. Etma nothwenbig, merbende Veränderungen hierin, fowie das bei jedem 
Kurjus zu verfeuernde Dunttiond-Duantum hat die Oeneral»Infpeltion der Artillerie vor Beginn befjelben 
beim Allgemeinen Kriegs» Departement anzumelden, welches nad, Feltftellung des Bedarfs die Uebermweifung 
der betreffenden Gegenfände veranlafjen wird. 
12) Den fänmtligen Offizieren der Artillerie-Schießfhule fteht die Benugung der Bibliothek, dem Di. 
reftiond- und Lehrer-Perfonal aud) die der 2,1 Keine Def Artillerie-Bräfungs.Kommiffion und der ver- 
  
einigten Artillerie» und Ingenieur-Schule, nad zu treffender fyeftfegung Seiten® der betheiligten Behörden, frei. 
13) Ueber den Wirkungskreis des Präfes der Artillerie-Brüfungs.Kommifflon in Bezug auf feine Stelun 
jur Ürtilleri»Scießfchule, Gormie über den des Direltord und der Lehrer der Schule hat die General.Infpel. 
tion ber Artillerie die nähern Beftimmungen zu entwerfen und dem Kriegs. Minifterium zur Genehmigung 
vorzulegen. 
“ Die Berpflegung der Artillerie- Schießfhule erfolgt nad den beftehenben reglementarifhen Beftim- 
Beh auf Grund des dom Kriegs-Minifterium nad) Maßgabe der vorfichenden eftfegungen aufzuftellenden 
erpflegunge. Etats. 
165 Der Direktor der Artilleri-Schießfchule hat die Diszipfinar-Strafgemalt eined detadhirten Bataillons- 
Kommandeurs. Die Kommandeure der Tehrbatterie und ber Lehr. (Feftungs-) Kompagnie haben die Diszis 
plinar-Strafgewalt eines Rompagnie-Chefe. 
Berlin, den 4. Yuli 1887. 
Kriegs-Minifterlum. 
(ge) d. Roon. 
sd No. 2374/7. 67. ALa 
Nr. 103. 
Betrifft die Anlegung ber Troner auf 14 Tage Seitens der Offiziere des Neumärliigen Dragoner- 
egiments Ar. 3 für den Katfer Mozimilien don Merito. 
& beflimme hierdurch, daß die Offiziere des Neumärkifchen Dragoner: Regiments Nr. 3 für den veremwigten 
Chef diefes Regiments, den Raifer Morinilian von Merito Majeftät, auf 14 Tage Trauer anlegen follen, 
An das Beneral: Kommando des II. Armee-FKorps habe Ic demgemäß verfügt. 
Ems, den 6. Inli 1867. . 
g%- Wilhelm. 
Un das Kriege Miniftertum. .gge. dv. Roon.
	        
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