5) Der Etatspreis für 1 Paar lange Hufaren-Stiefeln wird vorläufig auf 3 Thlr. 6 Ser. 3 Pf., der Etats.
preis für 1 Baar Schuhe auf 1 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. feitgefegt.
Unter Zugrundelegung diefer Etatöpreife und der vorangegebenen Zragezeit wird den Hnfaren-
Regimentern die ergütigung fl Klein, Montirungs-Stüäde and) für die Kolge in Feeriger Höhe gewährt.
6) Der Konto-Beftand an Stiefeln ift in der Weife zu regeln, daß den Negimentern für die gegenwärtig
A conto ftehenden Stiefeln cine dem Geldiwerthe der leßteren entiprehende, unter Berüdfihtigung des
Kriegabedarfs zu ermittelnde Zahl von langen Stiefeln und Schuhen zur Kaft geftellt wird.
2 Die enoben ber neuen Bein« und Fuß-Belleidung werden ben General-Kommandos binnen furzer Zeit
zugeben.
Kriegs-Minijterium.
In Bertretung:
v. Podbielsti.
al No. 357/7. 67. M. 0.D. 3.
Nr. 117.
Betrifft bie DBelleibung der Mannihaften der Arbeiter-Abtheilungen.
Au den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich, daß die rothen BVorftöße an den Dügen der Dannfchaften
der Arbeiter-Wtbeilungen entfernt werden unb hat das Kriegs-Miinifterium dad Weitere zu veranlaffen.
Ems, den 3. Auguft 1867.
93 Wilhelm.
Berlin, ben 9. Yuguft 1867.
Borftehende Allerhöhfte Kabinets-Drdre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnig gebradt und zu
t
An das Kriegs. Minifterium.
Ausführung derfelben noc Folgendes beftimmt:
1) Die Ausgaben für das fofort du bewirlende Abändern der Mrügen find aus den allgemeinen Unkoften
der Arbeiter-Übtheilungen zu beftreiten. \
Das disponibel werdende rothe Tud) ift den Abtheilungen zur Verwendung bei ber Reparatur
ber Waffenröde und Dienftjaden ohne Anrehnung zu belaffen.
2) Ducd; den Wegfall ber rotden Vorftöge ermäßigt % der Etotöpreis der Mügen ber Arxbeiter-Ab-
theilungen um 1 Sgr., mithin auf 16 Sgr. 10 Br.
Der leptere Sag ift vom 1. September d. 9. an bei Berechnung der Belleidungägelber für
die Dannfchaften der Ubtheilungen zum Grunde zu legen, aud ift darnad) die Beilage E. des
Regulative, betreffend die Arbeiter-Abtheilungen, zu berichtigen.
Kriegs-Minifterium.
In Vertretung.
v. Bodbieleti.
No. 80/8. 67. M. O.D.3.
Nr. 118.
Betrifft Tarif-Ermähigungen bed Pehemeni für die Belörberung bon Truppen 20. auf den Staats«-
a .
enbahnen dom 1.
Berlin, den 26. Yuli 1867.
Mocdem fih das Bebürfniß einer Ermäßigung der im $ 7 sub 4 des Neglements für die Beförderung
von Truppen ıc. auf den Staats-Eifenbahnen vom 1. Mai 1861 normirten Säge herausgeftellt hat, wird bie
I den Transport von Militeirpferden auf den Staats-Eifenbahnen in ben alten Landestheilen aus
ilitairfonds zu zahlende Bergätigung wie folgt feitgefekt: