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Diefe Einritung ift hinfihtlih ber Sicherheit bei ber richtigen Behändigung obengedadhter Sen-
dungen um & mehr als praltifd) zu empfehlen, ald die Poftanftalten befanntlid, nad) erfolgter Abholung ber
Ki a htet f pie dazu fommandirten Ordonnanzen ac. für etwaige Verlufte keine Gewähr mehr zu
leiften verpflidtet find.
a8 Kriege-Minifterium nimmt bahır im Intereffe der Mannfhaften gern en hunde dem Bor,
fhlage des General-Poft-Amts gemäß, die Einführung der nahftchend näher bezeichneten Boft-Duittungs-
bücher für fümmtlihe Zruppentdeile und fonft betheiligte Militair-Behörden im Preußifchen Staatögebiete
vom 1. Oktober c. ab dringend zu empfehlen und glaubt die beftimmte Hoffnung hegen zu dürfen, daß
die Königlichen General:Konımandos, denen die bezlgkihe Anordnung für ihre Korpöbezirke Hiermit anheims
eftellt wird, die Bmedmäßigkeit diefer Dafregel gleihfalls anerkennen werden, umfomehr, als die Ausführung
Berfelben vaftifch leinerlei Schwierigkeit oder Dehrarbeit für die beteiligten Truppentheile ac. darbietet.
um Anhalt für die Einrihtung und Benugung der Poft-Onittungs-Bücher dient die nadıftehend
abgedrudte Yuftrultion, welder ein Schema zu einem Polt-Dittungsbud) beigefägt ift.
Das General-Poft-Amt ift erbötig, zur Herbeifährung möglichfter Gleihinäßigleit und Neberfichtli £
keit in der Yorm und Anwendung der BoleAuittungsbäger diefelben nah vorgedadtem Syema für Red»
nung der Poft-Kaffe herficllen zu laffen und den Kruppentheilen 2c. demnächft Loftenfrei zu übermitteln.
Die Poft-Behörden werden fih_an Drt und Stelle den Bedarf an foldhen Bädern im Bereiche
bes ©arbe-, wie de8 2. bi8 11. Armee-Sorps von den Militair-Behörden VBehufs Bemefjung ber erforder
lien Auflage angeben faffen. Bei dem 1. UArmee-Korps würden diefe gedrudten Bücher bei einer nothiven«
digen Erneuerung ber jett dafelbft eingeführten Bücher gleichfalls in Anwendung zu bringen fein.
Kriegs» Minifterlum, Militair-Delonomie s Departement.
dv. Stofd. Koellner.
Inftruktton für die Einridytung und Anwendung der Yoh-Mulittungsbüder.
Bon jedem Truppentheil refp. jeder Militair-Behörbe wird ein Quittungs-Buc angelegt, weldes
onuf dem erften DBlatte die borgefährichene, gehörig vollzogene und mit dem Dienftftenipel bedrudte Regiti-
mation, und auf den weiteren Blättern die Hachftehenden, beifpielämweife ausgefüllten Rubriken enthält.
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siEs Charge zeip., Poft- woher. ichen er bed
3 x» Adreffaten. Anmeifungen. Padete. in Empfängers.
Ihr. Eger Bf. Pd. Lip. | Sur.
2 Pace Abreien,
3 Üblieferungsfcdeine,
1 Poftl-Anmelfung,
20./6. 67. Müller.
1] 3 | Unteroffizier Schwalbo _-|ı-|— Berlin 4 3| —
2] 1| Mustetier Wilhelmi -|-|— Tapiau 2 201 —
3] 2 | Sefkeiter Rarleberg 4110| — Eoeln ||
4| 4 | Sergeant Oursti || —|ı — Tift — | — [2
6| 1 | Beldiwebel tehtant 23i—|— ishhaufen — | — 11
6) 6 | Musletier chneider 1| 8| 9 agdeburg -|—-|—
(Togesftempel.) 2 Badete, 3 Gelbbriefe, ı Thlr. 8 Spr. 9 Pf. baar.
Brandt,