Im Iutereffe der Auffrifhung muß über die hierdurch für den Fall der Mobilmahung entftehenden
Ungleidhheiten hinmeggefehen werben.
Kriegs. Diinifterium.
In_Bertretung:
v. Bodbieleli.
No. 3018. M. 0.D. 3.
Nr. 136.
Betrifft die zum Entlaffungs-Anzuge gehörigen Klein-Montirungs-Stüde,
3 Hung zuge gebörig Berlin, den 231. Yuguft 1867.
Zur Befeitigung dorgelommener Zmeifel wird hierburd, belannt gemadit, daß den nad Ubleiftung der gejeß-
fihen Dienftzeit entlaffenen oder vorher durch den Dienft invalide gewordenen Soldaten mit den übrigen
Theilen ded Entlaffungs.Unzuges tünftig auch ausgetragene Stlein- Montirungs-Stüde, beftchend aus einem
Hemde und einem Baar Stiefel oder Schuhe, zu Berabfolgen find.
Kriegs: Drinifterium, Deilitair-Delonomie- Departement.
v. Stofd. ide.
No. 340/83. M. 0. D. 3.
Nr. 137.
Betrifft Badeluren für Dffiziere.
. Berlin, den 14. Auguft 1867.
Dar Graf Königsdorff zu Fohe bei Domslau hat in feinem Bade Königedorff-Iaftrgemb zur Aufnahme von
Offgieren 6 Zimmer mit Betten für die Zeit von 15. Mai bie 30. September jeden Jahres zur Berfügun
gelte dt Dies wird behufs der Benutung diefer dankenswerthen Offerte hierdurch zur allgemeinen Kenutni
gebradht.
Kriegs: Minifterium, _Militair-Defonomie-Departement.
. Stofä. oe,
No. 18/8. M. 0. D. 4. v Mn Barregli
Nr. 138.
Betrifft Regergen nad einem Briefe des Katferlih Deferreigiigen Oberken Poedh.
Berlin, den 16. Auguft 1867.
Mac Ausfage einiger Füftliere des 4. Dagdeburgifchen Infanterie Regiments Nr. 67 fol der in der Schladt
bei Königgräg fchmer vermundete und am folgenden Tage zu Benatel verflorbene Kaiferlih Dfterreihifche
Oberft Pordh nad feiner Vermundung einem Breußifchen Offizier einen Brief und einen Zettel, auf welchem
legteren fein Name ftand, übergeben haben, vermuthlid) mit der Bitte, den Brief an feine — des BVerflor
benen — ©attin zu fenden. Der Iegteren ift diefer Brief nicht zugegangen, und handelt e8 fid gegenwärtig
darum, den Verbleib beffelben, beziehungsmeife denjenigen Offizier zu ermitteln, welder ihn in Empfang ges
nommen haben fol.
a die diesfälligen Nachforfchungen des Königlichen GeneralsRommandos 4. Armee-Korps ohne Er
folg geblieben find, fo ergeht an die Königlichen Militair-Behörden reip. Herren Dffiziere das Erfuden, dem
untergeihneten Departement gefälligft unverzüglich mitzutheilen, was ihnen über den Sachverhalt etwa befannt
if. Auch wäre ed dem Departement münfhenstmerth zu erfahren, ob vielleicht das Oepäd de& Verftorbenen
in den Befig der dieffeitigen Truppen gelangt, event. wo dafjelbe geblieben ift.
Kriege-Minifterium. Allgemeines Kriege Departement,
I
v. Bodbieleti. v. Borriee.
‚No. 280/8. A. K.D. 1. b.