Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Armee- Perordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
1. Sahrgang. Berlin, den 10. September 1867. Kr. 13. 
Gedrudt und in Kommniffion bei &. ©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kodftrafie 69. 
  
  
Nr. 140. 
Betrifft Verihtigung des Kirdenbuhs für das Ariegäheer und Herausgabe einer neuen Auflage des 
dazu gehörenden Ehoral-Bucs. 
Au IHren Bericht vom 31. Mai d. I. genehmige Ich die von Ihnen im Einverftändniffe mit dem Evan 
pelifchen DOber-Rirden-Rath vorgefchlagene Berichtigung des Kicchenbuch® Für da® Kriegäheer und bie Her: 
ausgabe einer neuen Auflage ded dazu gehörenden Choralbuh® nad) der Bearbeitung des PBrofeffore und Mus 
fifirchtors U. WB. Bad ımd ihre Einführung in Meiner Armee. 
Berlin, den 8. Yunt 1866. 
ge3. WBilhelm. 
gg. v. Mühlen. 
An den Minifter der geiftlihen zc. Angelegenheiten. 
Berlin, den 1. September 1867. 
Borftehende Allerhöhfte Kabinets.Drdre wird hierdurd, mit dem Bemerlen zur Kenntniß der Armee 
ebradht, daß die neu bearbeitete Auflage de8 Choralbudhe bei dem Verleger, Buchhändler Gcorg Reiner, Ans 
Paltftraße Nr. 12 Hierfeldft, zum Preife von 15 gr. pro er inzwifhen erfdienen ift. 
5 Zugleich beftinimt das Kriegs-Minifterium Behufs Einführung des neuen Choralbudhs bei der Ars 
mee Bolgendes: 
1) Jedem Militair-Geiftlihen vefp. jedem nit Ausübung der Militair-Scefforge beauftragten Civil: Geift- 
lien, fowie jedem Drganiften bei den evangelifhen Militaive Gemeinden ift eine@remplar zun: Gebrauch 
für den Kirchendienft unentgeltlich zu verabreidhen. Die zu diefem med zu beihaffenden Choralbücer, 
deren Anlaufsloften bei der reflortirenden Intendantur, behufs Verausgabung beim Titel 8 des Mili- 
tair- Etats, zur Erftattung fiquidirt werden dürfen, find Eigenthum der betreffenden Militair: Gemeinde 
und daher bei vorlommendem MWechfel in der Perfon des Gechforgers ıc. von dem Ausfcheidenden 
gnräapuioffen. . 
2) Die Truppen find außerdem autorifirt, für jedes MuftlsForps und jeden Titurgifhen Sänger- Chor die 
zur Leitung des Kirchengefanges unentbehrlihen Exemplare aus ihrem Allgemeinen Untoften- Fonds zu 
eichaffen. 
3) Die Beftellungen auf Lieferung des neuen Choralbuhs find bei dem obengenannten Buchhändler zu 
maden. In denjenigen Garnifonen, in welchem fid) mehrere Truppentheile und Geiftlihe 2c. befinden, 
£ ur Bereinfahung der Verfendungen einer der Zruppentheile mit der Beftellung des zu ermittelnden 
«Jammtbedarfe der ganzen Garnifon zu beauftragen. 
4) Die erwadjfenden Transportkoflen lönnen fomwohl für die ad 1 gedachten, ald aud für die sub 2 er- 
mähnten Beichaffungen auf bezigliche Liquidation feitens der Intendanturen für Rechnung des Titels 
43 Abfchnitt D zur Erftattung augewiefen werden. 
riegse-Minifterium. 
In Vertretung: 
No. 508/83. A. K.D. 1. b. D. Bodbielehi,
	        
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