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Nr. 141.
Beiriffi bad Hbzeichen Der, dem Stamme ber Ariilerie-Sgieh-Gäule angehärigen Offiziere und
Moannihaften.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beflimme Ich, daß die dem Stamme der Artillerie. Schieß-Schule angehös
rigen Offiziere und Dannfcaften in den Epauletts und beziehungsmweife in den Achfelllappen den Buchflaben
© tragen Yollen, wonadh das Kriegs-Dinifterium das Weitere zu veranlaffen hat.
Kaffel, den 16. Yuguft 1867.
ga. Wilhelm.
Berlin, den 20. Auguft 1867.
Be Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird bierdurd zur allgemeinen Kenntniß gebradt mit dem
Bemerlen, daß die Form des vorbezeichneten Buchftabens mit bem in $ 28 des Belleidungd-Reglemente ab:
gebrudten S übereinflimmen muß.
Der Artillerie-Schießfhule werden für die Anbringung diefes Abzeihens auf den Adfelllappen der
Waffenröde und Mäntel der, von den Artilleric-Brigaden an diefelbe abzugebenden Mannfdaften :/, Ele
gelbe Bucftaben-Schnur A 4 Pf, und 4 Pf. Macherlohn für das Paar Adhfelllappen vergütet.
Kriege-Minifterium, Militair-Dekonomie- Departement.
v. Stofd. Öeride.
An das Kriegs-Minifterin
Nr. 142,
Die Gewährung eines Paufchauantums an Grokmontirungs-Stüden für Die auf nunbefimmte Zeit be-
urlaubten Unteroffljiere und Mannicaften der Invaliden-Hänfer und Inpaliden-Sompagnten betreffend.
Berlin, den 12. Auguft 1867.
Das, nad der a re ri Kabinets-Ordre vom 21. März 1867 den auf unbeftimmte Zeit beurlaubten
Unteroffizieren und Mannfcdaften_der Invaliden- Häufer und Invaliden:Rompagnien zu gemwährende Paufd-
quantum für Groß-Montirungs-Stide wird pro Monat
Ar die Shargen der Garde-Invaliden-Rompagnie:
auf 15 Sgr. 6 ‘
15 Spar. 5 ®
14 Spgr. 10 Pf. für einen Gemeinen,
ie Chargen der Invaliden-Häufer zu Berlin und Stolp, fowie der Provinzial Invaliden-Kompagni
auf 15 Spr. für einen fFeldiebel,
14 Sgr. 11 Pf. für einen Unteroffizier und
14 Spr. 6 Bf. für einen Gemeinen
feftgeftellt.
Die auf unbeftinnmte Zeit beurlaubten Spiellente find hinfichtlich der Gewährung des Baufchauan-
tum wie die Gemeinen zu behandeln.
Kriegs: Minifterium, Militair: Cetonomie: Departement.
v. Stofd. Beride.
. für einen Selbmehel,
. für einen Unteroffizier und
No. 259/77. 67. M. 0.