Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Nr. 141. 
Beiriffi bad Hbzeichen Der, dem Stamme ber Ariilerie-Sgieh-Gäule angehärigen Offiziere und 
Moannihaften. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beflimme Ich, daß die dem Stamme der Artillerie. Schieß-Schule angehös 
rigen Offiziere und Dannfcaften in den Epauletts und beziehungsmweife in den Achfelllappen den Buchflaben 
© tragen Yollen, wonadh das Kriegs-Dinifterium das Weitere zu veranlaffen hat. 
Kaffel, den 16. Yuguft 1867. 
ga. Wilhelm. 
Berlin, den 20. Auguft 1867. 
Be Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird bierdurd zur allgemeinen Kenntniß gebradt mit dem 
Bemerlen, daß die Form des vorbezeichneten Buchftabens mit bem in $ 28 des Belleidungd-Reglemente ab: 
gebrudten S übereinflimmen muß. 
Der Artillerie-Schießfhule werden für die Anbringung diefes Abzeihens auf den Adfelllappen der 
Waffenröde und Mäntel der, von den Artilleric-Brigaden an diefelbe abzugebenden Mannfdaften :/, Ele 
gelbe Bucftaben-Schnur A 4 Pf, und 4 Pf. Macherlohn für das Paar Adhfelllappen vergütet. 
Kriege-Minifterium, Militair-Dekonomie- Departement. 
v. Stofd. Öeride. 
An das Kriegs-Minifterin 
Nr. 142, 
Die Gewährung eines Paufchauantums an Grokmontirungs-Stüden für Die auf nunbefimmte Zeit be- 
urlaubten Unteroffljiere und Mannicaften der Invaliden-Hänfer und Inpaliden-Sompagnten betreffend. 
Berlin, den 12. Auguft 1867. 
Das, nad der a re ri Kabinets-Ordre vom 21. März 1867 den auf unbeftimmte Zeit beurlaubten 
Unteroffizieren und Mannfcdaften_der Invaliden- Häufer und Invaliden:Rompagnien zu gemwährende Paufd- 
quantum für Groß-Montirungs-Stide wird pro Monat 
Ar die Shargen der Garde-Invaliden-Rompagnie: 
auf 15 Sgr. 6 ‘ 
15 Spar. 5 ® 
  
14 Spgr. 10 Pf. für einen Gemeinen, 
ie Chargen der Invaliden-Häufer zu Berlin und Stolp, fowie der Provinzial Invaliden-Kompagni 
auf 15 Spr. für einen fFeldiebel, 
14 Sgr. 11 Pf. für einen Unteroffizier und 
14 Spr. 6 Bf. für einen Gemeinen 
feftgeftellt. 
Die auf unbeftinnmte Zeit beurlaubten Spiellente find hinfichtlich der Gewährung des Baufchauan- 
tum wie die Gemeinen zu behandeln. 
Kriegs: Minifterium, Militair: Cetonomie: Departement. 
v. Stofd. Beride. 
. für einen Selbmehel, 
. für einen Unteroffizier und 
No. 259/77. 67. M. 0.
	        
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