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Bezeidh-
nung.
Littr. Nr.
Inhboltder Formulare
Preis für
58
2. Sollte fid in Folge einlommender Beitellungen die Nothmendigleit
herausjtellen, folgende in der Landiwehr-Orduung bezeichnete Drudfadhen und
jwar:
a) ad 8.42. Beränderungs-NRahmeifungen zur Stammlifte,
b) ad $. 52 gu 4. Uebungs-Riften,
c) ad 8.58 gu 8. Anfchreiben an die Randrath8-MHemter refp.
die Gemeinde- und Polizei-Behörden, fomie namentlide
diften au denfelben
anzufertigen, jo wird dies feiner Seit gefchehen und demnädit befonders bes
lannt gemadt werden.
m. Berfhiedene Formonlare.
Einlagebogen zu den Abrehnungsbüchern für die Mannfdaften (Litt. A.
Nr. 146) enthaltend die aus diefen Büchern fortgefallenen Seiten 13—16
für die Mufterungs-Sontrole der den Unteroffizieren und Kapitulanten ver:
bleibenden Leinen Montirungsftäde. Der Bogen reicht zur Ergänzung von
vier Abrehnungsbüdern au . . . . . . . . .
Degen Sinfährung bieier ormulare wird auf die Bekanntmachung der
Staatsdruderei vom 2. Mai 1866 — Militair-Wocenblatt de 1866 Seite 143 —
fowie auf die bdenfelben Gegenftand betreffende Belanntmahung des Stönigl.
Kriegs-Minifteriums vom 17. Auguft 1866 — Militair-Wodenblatt de 1866
Seite 335 — Bezug genommen.
Die am Schub des Preis - Berzeihniffes vom 20. Februar v. I. auf:
geführten formulare:
Einberufungs-Drbdreg,
Namentliche Liften,
Gejtellungs-DOrdred
aus den Mobilmahungs-Blan für die Preußifche Arınce de 1853 find
nad) $. 58 ad 3 der neuen Landmehr-Orduung aufgehoben und daher
in dem Preis-Verzeihniß zu ftreihen. Dagegen find dort nadzutragen:
die Kormulare aus dem Weglement über die Gewährung von
Unterftüßungen für Deilitair» Yamilicn während bed
Kriegsyuitandes de 1855 — conf. 8. 13 zu 4 der Pandivehr-
vdnung —.
Namentlihes Serricjniß der zu Unterflügungen berechtigten Militairsfyamilien,
Titelbogen nad) AM.
Desgleihen, Einlagebogen nad) Anlage 2 . oo. 2. . .
Quittungen über Yamilien-Unterftügungen, 2 Stüd pro Bogen nad Anlage 3
Piquidation über gezahlte FSamilien-Unterftäuungen, Titelbogen nad Anlage 4
Desgleihen, Einlagebogen nad) Anlage 4 . . . . . . .
Schließlidy ijt nody zu benterlen, daß der Preis für die in Stelle des
Siegellads und der Oblaten für den Briefverihluß zur Verwendung lommen-
den Briefmarken (Siegelmarken) in einer Warbe, melde belichig beftimmt
werden fann, bei 10,000 Städ und mehr zwanzig Silbergrofhen pro mille,
bei geringern Aufträgen einen Thaler pro mille beträgt.
Der zu bdiefen ‘Diarken crforderliche Stahlftempel mit dem vorjchrifts-
mäßigen Adler — conf. Militair-Wocenblatt de 1862 Scite 300 — und der
Umfdhrift Loftet 3 Thaler 5 Silbergrofchen, derfelbe wird Eigenthum des Be:
ftellers und fann, um folden zum Giegeln benugbar zu miadhen, mit einem
Heft zum Preife von 10 Sildergrofchen verfchen werden.
Berlin, den 20. September 1867.
Königlide Staatsdrudercı
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DR: DD
500 St.| 25 St.
LIE SIE:
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