Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Hinzufügen, daß die bei ben neuzuformirenden Landwehr-Bataillons-Stämmen eintretenden Dlannfchaften, ber 
porftehenden Allerhöchften Beftimmung entfprehend mit Lederzeug auszuräften find. 
Berlin, den 29. November 1867. 
Kriegs-Minifterium. 
Im Auftrage: 
v. Stofd. 
  
411/11. 67. M.0.D. 2. 
Nr. 208, 
Betrifft bie Belleidungs-Mbzeichen der Zöglinge der nen zu errigtenden Kabdetien-Anftalten zu Plön 
und Dranienftein. 
\ Berlin, den 1. Dezember 1867. 
An ben Mir gehaltenen Vortrag beitimme Ich Hinfiättih der Delleidungs-Abzeichen der Zöglinge der neu 
u errihtenden Kadetten-Häufer, daB die Kadetten der Anftalt au Plön mes Adfellfappen und einen gelben 
orftoß an den Hermel-Auffchlägen, die Sadetten der Anftalt zu Dranienftein aber tothe Achfelllappen und 
einen gelben Borftoß an den Aermel-Auffchlägen tragen follen. Das Kriegs-Minifterium wird beauftragt, 
hiernad das Weitere zu veronlaflen. 
Berlin, den 22, November 1867. 
gg. Wilhelm. 
ng. v. Roon. 
An das Kriege-Minifterium. 
Dorftehende Allerhöchfte Kabinets.-Drbre wird hiermit zur Kenntniß der Ürmee gebracht. 
Kriegs - Minifterium. 
Im Auftrage: 
v. Stofd. 
515/11. 67. M.O.D. 8. 
Nr. 209. 
Betrifft die Durdfügrung der Wenderungen, welde in Kolge der neuen Randiwehr-Bezirtd-Eintheit 
bez N Zafammenfepung der Keabehr. fRjter-Rorps einzutreten haben. 
Berlin, den 25. November 1867. 
Sur Durdfügrung der Aenderungen, melde in folge der neuen Landiwehr-Bezirks-Eintheilung in der Zu- 
fammenfenung der Randwehr-Dffiziere-Korps eingutreten haben, beflimmt das SFriegs-Minilterium Bolgendes: 
1) Die Randmwehr-Bezirks.Rommandos überweifen bis zum 10. Dezember d. $. diejenigen Landivehr. Off: 
ziere, die ihren Wohnort in Gebietötheilen haben, melde an andere Landmwehr-Bataillons-Bezirle ab. 
ugeben find, an die Kommandos der letteren. , 
2) Demnäg fertigen die Randiwehr-Bezirkd-Kommandos nah Manfgabe der neuen Landmwehr-Bezirle-Ein- 
theilung angfiften an, und zwar nad) den hierfür bisher gültigen Beftimmungen (alfo die Offiziere ge 
trennt nad erftem und ziveitem Aufgebot, und in jedem Wufgebot gefondert nah Waffen). un 
In der Veberfchrift der Kangüife ift außer der neuen Bezeichnung bed Batailond aud) die bis. 
herige Bezeichnung anzugeben, 3. B. „NRanglifte ıc. des Rejerve-Pandmwehr-Bataillons Berlin Nr. 35 (früher 
1. Bataillon (Spandan) und 3. Botaillons Potsdam) 3. Brandenburgiihen Landivehr.Regimentd Nr. 20). 
Diefe Rangliften gelangen auf dem Inflanzenmege an diejenigen Königligen Oeneral:Kom- 
manbos, denen die Yandmwehr-Bezirls-Kommandos nad der neuen Bezirls:Eintheilung unterftellt werden. 
3) Den Rangliften ift gefondert eine Nachweifung des bei den betreffenden Tandiwehr-Bataillonen
	        
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