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Nr. 26.
Betrifft den Miltteir-Gerigtsftand 1. der Köde und Kellner auf den In.Dienft geftelten Ariegsichifien.
Auf Hhren Vortrag beftimme Ih, daß die, auf Deinen in Dienft geftellten Kriegsichiffen Lontrattfich ale
Köche und Kellner angenommenen Civilperfonen von dem Augenblide ab, two die Schiffe auf ihren Erpedis
tionen die vaterläudifchen Geräjler verlajien, bi® zur Rüdfehr in diefelben, al® Berfonen des Soldatenftandes
im Range der Gemeinen zu betradten und während diefer Zeit, ebenfo wie diefe, den ftrafrehtliden Beflim-
mungen und dem Militair-Gerichtsftande unterworfen fein follen.
Berlin den 11. Wpril 1867.
gg. Wilhelm.
gs. dv. Roon.
An ben Kriegd- und Marine-Minifter.
BVorftehende Allerhöchfte Kabinet3-Drdre wirb hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebradt.
Berlin, den 15. Wpril 1867.
Marine Minifterium.
d. Rieben.
No. 8614. V.
Nr. 27.
Betrifft die Heranziehung bon Dffizteren der Linien-Regimenter zu dem Kommando bei ber Edloh-
Garde. Kompagnle.
Sa befimme hierdurh: Zu dem Kommando bei der Schloß-Garde-Fompagnie können aud von den Linien:
Reginientern folde Dffigiere herangezogen werden, welde in Folge vor dem Yeinde erhaltener Wunden nod
der Schonung bedürfen. Ich beauftrage das Kriegs-Deinifterium hiernad; das Erforderlide befannt zu machen.
Berlin, den 13. April 1867.
ga. Wilhelm.
oge. dv. Roon.
An das Kriegs-Minifterium.
Borficehende Allerhöchfte Kabinets,Drbre wird hierdurch zur Renntniß der Armee gebradt.
Berlin, den 21. April 1867.
Kriegs-Minijterium.
Im Muftrage:
No. 631/4. A. 1. a. v. PBodbielsti.
r. 28,
Betrifft den Wegfall der fonft erimmungsmüßigen Dienftleliung der Offiziere der Kriegsfgufen bei
den Truppen in diefem Jahre.
DI PM den Mir gehaltenen Vortrag will Ic genehmigen, daß in laufenden Jahre die Ausführung der fFeft«-
fegung des 8. 18 der Beflimmungen über die DOrganifation der Kriegsfchulen vom 21. Yuli 1859, mwonad)
die fommandırten Offiziere, Behufs Teilnahme on ben Herbftübungen, für den zrifdhen dem abgelanfenen
und dem beainnenden Kurfus liegenden Zeitraum zu ihren Zruppentheilen zurädtreten und die Direltoren und
Kehrer an Truppentheile zur Dienftleiftung überwiefen werden follen, unterbleiben darf.
Berlin, den 18. Upril 1867.
og. Wilhelm.
gg. dv. Roon.
Un das Kriegs. Minifterium.