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Die Blätter des ungerifähen Sattelbod8 erhalten, um das Drüden ber Pferde zu vermeiden, zum
Anfchnallen eingerichtete Polfter wie die beilommende Probe.
Das Hauptgeftell erleidet bei den Küraffieren, Ulanen, Dragonern und Hufaren eine, durd die beigeflgte
Probe erfichtlicd geniachte Aenderung dahin, baß der Nafenriemen fortfällt, und am Badenflüd nur eine
Scnalle angebradjt wird md zwar auf der linken Seite.
Ferner find leichtere Kandaren und flatt der bisherigen breiten Kinnletten die doppelten englifchen
Kinntetten zu verwenden. In Stelle der bisherigen Tangglieder und Einlegehalen treten ederhalen.
13) Der Obergurt, roelher von Gurtband, ftatt von Leder anzufertigen ift, erhält die yarbe des Grundtudhe
ber Chabraque.. Der Untergurt befteht aus Schnurgurt.
14) Der geltterziemen wird ftetS gerollt an der Salfter getragen und zwar auf der linlen Seite des Pferdes.
15) Der Brodbeutel kommt bei der gefammten Kavallerie in Wegfall. An deffen Stelle tritt ein zweiter
Sreßbeutel, für welche lettere die beilommende Probe maßgebend ift.
16) Es fol den Kapvallerie-Hegimentern nad; wie vor Überlajjen bleiben, ob fie da8 Halen»Gepäd ober das
Niemen-Gepäd einführen wollen.
Die bezeichneten Proben treten erft bei Hänftigen Neubefchaffungen in Ottigleit. Ueber bie burd
beren Einführung während des Ueberganges entfiehenden Ungleihmäßigleiten in der Belleidung und Aus-
rüftung ift Hinmegpufehen:
Berlin, den 25. April 1867.
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Nr
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gg. Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. 9943. d. Roon.
Sofgend Borftchende Allerhöcfte Kabinets-Drbre wird hiermit zur Kenntniß ber Armee gebradt und bazu
olgendeö bemerlt:
1) An Unterhofen werden pro Dann 2 Paar gewährt, deren Tragezeit vorläufig auf 1’ Yahr feftgefett wirb.
2) Bei den Küraffieren verliert dic Kartouche ihre Vefeftigung am hinteren Küroß und wird der Art dur
den rechten Küraßriemen befeftigt, daß diefer Über das untere Ende des anderen Theil des Bandoliere
gelegt und dann erft mit dem linken Kürafriemen zugefchnallt wird. Bei der Entnahme von Patronen
aus der Kartouche ift e8 geftattet, diefelbe auf dem rechten Stüraßriemen vorzufcieben.
Um ferner das Bandolier auf der linken Schulter feftzuhalten und das Scheuern des Uniformlrageng
auf diefer Seite zu verhindern, wird der Stift, welcher die line Küraßfchuppe mit dem Hinter» Kiraß
derkindet, nady dem Dlanne zu um 2 Zoll verlängert und nad Außen hin in einen Hafen fo gebogen,
daß das Bandolier darunter gefhoben werden Iann. Diefer Stift ift von Meffing zu fertigen, um bie
"Mebertragung von Roftfleden auf das Bandolier zu verhindern. — Die Pederfchlaufe, melde biaher dazır
edient hat, das Bandolier mit der linten Schuppe zu verbinden, wird beibehalten und dazu benugt, den
tadeftodriemen unter dem Bandolier feitzuhalten.
3) Nacftehende Gegenftände kommen bei dem neuen Oepäd in Wegfall:
die Neitbofe, die leinene Stallyofe, Ort und Pehdrabt, ein mwollener Wifchlappen, ein Paar
Sohlen (werden auf den Eöladronmwagen fortgefhaflt), die Batronenbüdfe (bei Küraffieren
und WUlanen).
4) In den Padtafchen werden untergebradt:
ein Baar Strümpfe oder Yußlappen, ein Paar Handjhube, ein Paar Schuhe, 3 Bürften, eine
Striegel, eine Kartätiche, eine Büchfe mit Schmiere, eine Büdfe mit Kreide und Thon, eine
Senopfgabel, Wafch: und Nähzeng, Kaflerzeug, ein Löffel, das Gefangbud, ein Paar Eijen
mit 32 Huinägeln (ein zweites Paar Eifen wird in den Eifentafchen wie bisher mitgeführt),
s eine Batronenbüchfe (bei den Dragonern und Hujaren), ein Stüd Flidtud.
erner:
eine Unterhofe und ein Hemde, melde bei den Ulenen, Dragonern und Hufaren in ben Baufchen
des GSattelliffend Aufnahme finden.
6) Die bezüglichen neuen Proben verden den Königlihen General- Kommandos fobald wie möglid mitge-
theilt werden. Die durch die Veränderungen bedingte anderweite Normirung der Etatsfäge erfolgt buch
die dennächft erfcheinenden neuen Belleidungds 2c. Etats.
Berlin, den 16. Mai 1867.
Rriegs-Minifterium.
Im Auftrage:
v. Stofd.
No. 290/5. 67. M. 0. D. 3.