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a) eine Lifte der Dannfhaften der Linien- Infanterie,
b) eine Lifte für fämmtlihe DMonnfhaften des GardesStorps, ber Specialwaffen der Xinie, für bie
Aerzte, Zahlmeilter, Pharmazeuten zc., Aberhaupt die unter „Außerdem“ in den Rapporten von ben
Offen und Mannfcaften de3 Beurlaubtenftandes nad) den zeitigen Beftimmungen nadzumei-
fenden Perfonen und endlich für fämmtlihe Mannfchaften der Marine.
Die Landmwehr-Bezirls-Kommandos führen Duplifate aller Liften ihrer Stompagnien.
ie Beftimmung darüber, welde lnterabtheilungen jede Lifte erhalten fol, bleibt den Bezirke,
Kommandos überlajfen. E6 müfjen jedoch die einjelnen Truppengattungen, Kategorien zc. fo von ein«
ander gehalten werden, daß bei jeder befohlenen Cinziehung von Mannicaften die Defignirung ber zu
Beordernden und das Ausichreiben der Einberufungs-Drdres fchnell und mit vollitändiger Sicherheit den
desfallfigen Beftimmungen entfpredend erfolgen lann.
ir die in biefem Jahre zur Entlaffung fommenden Dannfchaften find die Sahrgangstliften nad)
Maßgabe der vorftchenden Beftimmungen anzulegen, dagegen ift von der Umarbeitung älterer Fiften für
jest no allgemein Abftand zu nehmen.
4) Die Ueberweifungs- Nationale (f. ad. 2) dienen nicht allein zur Uebermeifung der Mannfdaften bei
ihrer Entlaffung an die Landwehr-Behörben, fondern find aud von en beim Berziehen, bei Einbe-
a der qu. Mannfchaften, fo lange biefelben in der LandiwehrsStontrole ftehen, zur Uebermeis
ung zu benugen.
ß Die bei allen derartigen Ueberweifungen erforderliche Korrespondenz wird der Hegel nadı Lediglich
durch Ausfüllen der betreffenden Rubrilen des auf den legen Seiten des Weberweifungs-Nationald bes
findlihen Korrespondenz: Schemas geführt, wie dies im Schema angedeutet if. Hierbei find alle ben
Sinn nit verduntelnde Abkürzungen zuläffig, und für bie Unterfchriften genügen Namens.Chiffres.
Die Ueberweifungs. Nationale werden von den Landmehr-Flompagnien aufbermahrt und in ber
Weife current erhalten, aß alle Veränderungen, melde in die Stammlifte eingetragen werden, zugleich
auch an betreffender Stelle im Nationale zu vermerken find.
Hinfidytlih der Uebermeifung von Mannfchaften des Beurlaubtenftandes, mwelhe fi fon jegt
in der Kontrole der Landiwehr-Behörden befinden, verbleibt e8 bei dem bioherigen Berfahren.
Im etroaigen Zueifeln im Boraus zu begegnen, bemerkt da8 Kriegs. Minifterium, daß ausführ-
lichere Sekimmungen ber die Kontrole ıc. der Deannjchaften des Beurlaubtenftandes demnäcft zu er-
warten find.
Kriegs-Minifterium.
In Vertretung:
vd. PBodbielsti.
m 1 u. 2 liegen befonder& bei.
ema 3. ARamentlige Life
der von
in den Bezirl bes _
entlaffenen Mannfdaften.
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Nr.
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