Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs- Minifterium. 
2. Sahrgang. Berlin, den 17. Mürz 1868. N. 8 
Bedrudt und in Kommifflon bei €. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kodftrafe 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationdpreis biefed Blattes beträgt 20 Sgr. Abonnirt ann werden: außerhalb bei allen 
Königligen Pofämtern und bei ben Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpebition, Kodftraße Nr. 69. 
  
  
  
  
Nr. 78. 
Betrifft die Berleifung einer Auszelänungs- Schnur an bie zur Dienftleiftung bei ben lnteroffizier- 
Säulen fommandirten Unterolfiiere, 
Au den Mir gehaltenen Vortrag beftiimme Ich, daf die zur Dienfleiftung bei den Unteroffigier- Schulen 
lommandirten Unteroffiziere, infofkrn fle fid) in dem gedachten Kommando»Berhältnig bewährt haben, eine 
Auszeihnungs- Schnur anlegen follen. Diefe Schnur fol bei weißen Adhfelllappen hellblau, bei gelben, rothen 
und blauen Achfelllappen dagegen weiß fein und nad) den beifolgenben Proben wie die Auszeihnungs-Schnur 
der Mannfcaften des Lehr» Infanterie» Bataillons — eventuell neben diefer legteren — getragen twerden. 
Ueber die Würdigkeit der Betreffenden zur Anlegung der Auszeihnungs-Schnur ift von dem Kommandeur der 
1. SardesInfanterie-Brigade zu befinden. Das Kriegs-Miniterium hat hiernad) das Weitere zu veranloffen. 
Berlin, den 27. ebruar 1868. 
(93) Wilhelm. 
Berlin, den 10. März 1868. 
BVorftehende Alerhöchfte Kabinets-Ordre wird hierburd zur Kenntniß der Armee gebradht, mit dem 
Bemerten, daß die bezüglihen Proben den Königlihen General-Rommandos befonders hugeben werden. 
Kriegs - Minifterium. 
In Vertretung. 
v. Bopdbieisti, 
An das Kriegs-Minifterium. 
No. 245/3. A. 1. a. 
Nr. 79, 
Die Belleidung der Hufaren-Dffigtere betreffend. 
Au den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ih, dag die Linien-Hufaren-DOffiziere in Stelle ber bieberigen 
©ala-Hofen und Stiefel, welhe indeß aufgetragen werden können, aud bei Sala. und Hoffeftlihkeiten die 
durdh Meine Ordres vom 21. Juli und 5. Dltober vd. I. vorgefchriebenen neuen Hofen und Stiefel anlegen 
dürfen. Die Chefs der Hufaren-Regimenter, fowie die Offiziere des Garde-Hufaren-Regiments follen Die 
ER Sala-Hofen und Stiefel jedoch beibehalten. Das Kriegs, Diinifterium hat hiernad das Weitere zu 
veranlaffen. 
Berlin, den 5. März 1868, 
sa Wilhelm. 
An das Friegs-Diinifterium.
	        
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