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Armee-Veror nungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Friegs-Minifterium.
2. Jahrgang. Berlin, den 7. April 1868. Nr. 11.
Gedrudt und in Kommifflon bei &S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodftrake 69.
Der vierteljährliche Prännumerationepreis biefes Blattes beträgt 20 Syr. Abonnirt fann werben: außerhalb bei allen
Königlicgen Poflämtern und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpedition, Kodhfitahie Wr. 69.
Nr
Betrifft die Entlaffung der Referden pro 1868 und die Ginftellung der Refruten pro 1868/69 für
da3 Rehende Heer deö Norddeutfhen Bundes.
Au Grund des 8. 9 des Bunbesgefepes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienfte vom 9. November
d. 9. beftimme Ic Hierdurch Über die Entlaflung der Referven pro 1868 und die Einftellung der Refruten
pro 1868,69 für das fichende Heer deö Norddeutfchen Bundes Folgendes:
1) Die Entlafung der Referven pro 1868 findet bei denjenigen Zruppentheilen, weldhe an ben Herbft-
Übungen Theil nehmen, am erften, fpäteften& zweiten Tage nad) Beendigung der Uebungen, beziehungs-
weife nad dem Wicdereintreffen in der Garnifon, bei allen übrigen Ituppentheilen am 31. Augu
diefes Yahres ftatt. Die Train:Relruten find gegen den 1. November diefes beziehungsmeife den 1. Mai
nädften Sabre ZU entlaffen.
2) Die in Folge Meiner Ordre vom 31. Januar v. 9. behufs ihrer Ausbildung bei einigen Infanterie
Regimentern über den Etat eingeftellten Mannfchaften aus dem Bezirk des 9. Armee-Korpe find, infos
weit nicht inzwifchen ihre Einrangirung in den Etat erfolgt if, am allgemeinen Entlaffungs-Termin zur
Referve zu entlaffen.
3) Zu den ad 1 angegebenen Terniinen find bei der Infanterie, den Jägern, der Artillerie, den Bionieren und den
tainffämmen Poniet Mannfhaften zur Dispofition zu beurlauben, daß Refruten in nadıftehend bezeich-
neter Zahl eingeftellt werden können. Die Beurlaubung von Delonomie» Handwerkern zur Dispolttion
der Eruppentheile erfolgt jedoch erft zum 15. Dftober diefes Jahres.
4) Bei den einzelnen Zruppentheilen find pro 1868/69 Relruten — einfhlichlih der auf den Etat in An-
rechnung lommenden freiwilligen — nady Mafjgabe des bei der Tiquidation fpeziell zu bereiinenden Be>
darfö, in folgender Zahl einzuftellen:
A. Bum Dienft mit der Waffe.
a) bei jedem Bataillon der älteren Garde-Infanterie-Regimenter mindeftens 210 und höchftend 230;
b) bei jedem Bataillon der jüngeren GardesInfanterie-Hegimenter, dem Garde -Schügen:Bataillon, jorwie
bei jedem Bataillon der Rinien-Infanteric-Regimenter und bei jedem Linien- Fäger-Bataillon 180 bis 200;
ce) ea DarderJäger-Bataillon eine durd die Infpektion der Yäger und Schilgen fpeziell feftzuftel
ende Zahl;
d) bei den Kovallerie-Regimentern foviel, als nad) Entlafjung der Referven zur Wiedererreihung des
vollen Etats erforderlich jind;
e) bei jeder Fuß-Batterie 34 bi8 38, bei jeder reitenden Batterie 28 bis 30 und bei jeder Feftungs-
Kompagnie 30 bis 34;
f) bei jedem Bionier-Bataillon 170 bie 190;
g) bei jedem ZrainsBataillon eine durd die ZTrain-Infpeltion a bezeichnende Zahl von Mannfdaften
zu breijähriger Dienftzeit, fowie im Herbft diefes und im Frühjahr des nädften Jahres je 88 Mann
zu halbjähriger Ausbildung.
B. Delonomie-Handmwerter,
bei fümmtlihen Truppentheilen nah dem durdfchnittlichen Bedarf bei regelmäßigem dreijährigen Erfag-
urnus,