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Armee-Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
2. Sahrgang. Berlin, den 12. Iuni 1868. Nr. 16.
Sedrudt und in Kommifflon bei &. ©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbucpendlung, Kodftraße 69.
Der vierteljährlihe Pränumerationsprei® bdiefes Blattes beträgt 20 Ggr. Abonnirt fann werben: außerhalb bei allen
Königlichen Pofämtern und bei den Buchhandlungen, In Berlin bei ber Erpebition, Kochftaße Nr. 69.
Nr. 152.
Betrifft die Hannoderige Dffizier-Bittwen-Kaffe.
Bur Requlirung der Witten» Penfions ‚ Berhältniffe der ehemals Hannoverfhen Dffiziere und Militair-Be-
amten befimme Ih hierdurch Tyolgendee:
1) die Hannoverfhe Offizier Wittien-Kafie beftcht nad den für fie gegebenen Statuten für ihre gegen:
wärtigen berechtigten Intereffenten fort. Peptere verbleiben indeß in den Penfions, und refp. Beitragd-
Kloffen, denen fie bei auflöfung der Hannoverfhen Armee angehört haben; eine Adcenfion in höhere
Klaffen findet nicht nfchr Statt. Unverheiratheten, fomie Tinderlofen und folden Wittiern, deren Kinder
bei dem Zode des Vaters zum Penfionsempfange nicht bere tigt fein würden, wird der Austritt aus
der Anftalt geftattet. Ein Anfpruch auf Rüdgemahr gezahlter Beiträge und Einlagen verbleibt den Aus,
fheidenden nidt.
Durd den Eintritt eines Intereffenten der Hannoverfhen Dffizier-Wittmen-Lafle in die Dienfte einer
dem Norddeutfchen Bunde angehörigen Regierung toird deffen zeig u gedadhter Kaffe nicht alterirt;
dagegen findet die Beftimmung des 8. 26 der Statuten vom 3. Yuli 1762 auf alle in die Dienfte einer
fremden Regierung eingetretenen Mitglieder Anwendung.
Den Interefjenten der Denen Dffizier-Wittwen-Kaffe ift der gleichzeitige Eintritt in die Preußifche
Militair-Wittwen-Penfiond-Anftalt nad) Maßgabe des Statuts der Ichteren geftattet.
Die Verwaltung wird von einem möglihft nad den ftatutarifchen Borfehriften jufammen zu Iependen
Direltorium von 7 Mitgliedern geführt; die Dberauffiht Abt der jedesmalige Tommandirende General
des 10. Armee-orps aus.
Statuten-Aenderungen, in@befondere Erhöhungen der Penflonsfäge, fowie Verwendung deö Kapital-Ber-
mögen® zu den laufenden Ausgaben find Weiner Genehmigung vorbehalten.
Berlin, den 16. April 1868.
9%. Wilhelm.
(g983-) v. Roon.
Berlin, den 30. Mai 1868.
BVorftehende Allerhöhfte Kabinets-Drdre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntnig der Armee gebracht
bah das Direltorium der Hannoverfhen Dffizier-Wittmen-Kaffe feinen Sig in der Stadt Sannover haben
toırd.
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An das Kriege-Minifterium.
In den Ungelegenheiten der gedadhten Kaffe findet direkter Verkchr zwifhen bem Direltorium und
den Intersfienten Statt. den Gefug
ie bereit8 vorliegenden Gefuche ehenald Hannoverfher Offiziere um Aufnahme in die Breußifce
Militeir- Wittmen- Benfiond» Anflalt werden le auf so des nen 3 der Alehöcten Over
Maßgabe der Unträge in dem am 1. Juli d. I. anhebenden Aufnahmetermine ihre Erledigung finden.
Kriegs: Minifterlum.
dv. Roon.
No. 234/4. 68. W.