Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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) Ueber die Termine der Kommandirungen und bie Zeh der zn KRommanbirenden wird Seitens des 
Allgemeinen KriegsDepartements jedesmal befondere Beftimmung ergeben. 
Hinfiuili der Kompetenzen der Kommandirten und der ihnen mitzugebenden VBelleidungs, und Aus, 
rältungsnäde ıc. wird au die ald Beilage zu Nr. 9 des ArmeesBerordnungs Blattes von 1868 erfchies 
nene „Bufommenfelung der für die Kommandirung zur Lehrfhmiede der Dilitair-Roßarzt-Schule moß- 
ebenden Beftinnmungen“ März 1868 vermwiefen. . 
ie fommandirten Beichlagichmicde erhalten für die Douer der Kommandirung aus dem Etat der Mili 
tair-Roßarzt-: Schule eine monatliche Zulage von zwei Thalern. 
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) Mit Ablauf des Unterrihtd-nurfus haben die Kommandirten eine Brüfung im Bufbefhlage in der Lehr- 
fhmiede abzulegen. Diejenigen, welde die Prüfung mit dem Prädilat „gut“ beftchen, find bei ihrem 
Eintreffen beim Truppentheil fogleich zu Oefreiten zu ernennen, und erhalten außer der nädft di8pos 
nibeln Örfreitenzulage eine folde von zwei Thaleın monatlich aus dem Hufbefchlogegelderfonde. Die 
jenigen, welche die Srüfung mit einem geringern Prädikat beftonden haben, erhalten junähft nur einen 
haler monatlicher Zulage aus dem Hufbefhlagsgelderfonde, und hängt ihre demnadftiige Ernennung 
zu Gefreiten vom Ermeflen deö Truppen-Rommandeurs ab. 
ie Verwendung der in der Fehrichmiede der Dilitnir-Rofarzt- Schule ausgebildeten Befchlonfhmicde 
nf folde fließt ihre Herangichung zu anderweitem Dienft, fomweit jene dadurd nicht beeinträchtigt wird, 
nit a 
Kapitulixt ein folder Befhagfhmieb nady vierjähriger Dienfizeit aufs Neue, fo ift er — tadelfreie Dienft- 
führung vorausgefegt — bei fich darbietender Balanz im Unteroffizieretat zum Unteroffizier zu ernennen 
ohne Khafigt darauf, ob er auch den fonft an einen Unteroffizier für den rontdienft zu ftellenden An« 
forderungen entfpridt. Bei fortgefegter Dienftzeit findet aud das Aufrüden im Unteroffiziergehalt nad 
aßgabe der Anciennetät und event. die Ernennung zum Sergeanten bei diefen Befchlagfchmieden flatt; 
die monatliche Zulage von zwei Thalern aus dem Gufbefclagegefderfonde ift Ihnen daneben unverkärzt 
fortzugewähren. 
Armee beftehenden allgemeinen Orunbfäpen. 
) Die in der Lehrfchmiede der Militeir-Rokarzt-: Schule ausgebildeten Belhlagihmiede find zu Gchülfen 
der Moßärzte beftimmt und haben diefe rüädfichtlidh ihrer Thätigkeit im VBefhlagen unter allen Umfländen 
als Borgele te anzuerdennen. 
) Die Bivil-Berforgangsanfprüde ehe biefe Beihlagihmicde nad den für die Unteroffiziere der 
  
9) Durd die ae eine beffer ausgebildeten Befchlagperfonals in der Armee wirb mebder an der 
Verpflichtung der Roßärzte, den Hufbefchlag felbfithätig zu beforgen und an ibrer Berantwortlihkeit für 
die gute Herftellung defielben, nody on ihrer Berbindlichleit gur eigenen Ausbildung von oefälagfhmie- 
ben etwas geändert. Die Truppentheile haben auf legterer fortgejegt nad Möglichkeit hinzumwirken 
Kriegs: Diinifteriunn. 
v.Roon. 
No. 89/6. A. 1. a. 
Nr. 156 
Betrifft bie Bereinnahmung des Erlöfes für nerfanfte ansrangirte Milltair-Dienkpferbe. . 
Berlin, den 31. Mai 1868. 
An Folge der veränderten Etats-Aufftelung für die Militair-Bermaltung des Norddentfchen Bundes werden 
die Koniglihen Intendanturen hierdurch veranlaft, der General: Militair. Kaffe den Erlös für die von den 
  
Eruppentheilen verfauften ausrangirten Dienftpferde nicht weiter unter dem bisherigen Einnahme» Abfhnitt 
Nr. 1, fondern rihtig — fomeit e8 bisher nicht fhon gefhehen ift — zur Bereinnahmung sub Zit. 40 
bes Etats, zu Überweifen. 
No 
Kriegs-Diinifterium. Wbtheilung für das Remonte-Wefen. 
Abtheilungs-Chef abmwefend. Menge. 
. 808/5. R. A.
	        
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