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Armee- Verordnungs-Diatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Miniflerium.
2. Sahrgang. Berlin, den 30. Iuni 1868. Nr. 17.
Gedrudt und In Kommifflon bei &. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Roditrafe 69.
Der vierteifährlihe Brännmeranonspreis Diejes Wlatted berrägt 20 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei allen
Königlichen Ponämtern und bei den Buchhandlungen, im Berlin bei der Erpebition, Kodfttahe Nr. 69.
Nr. 161.
Betrifft die Einkellung don Inhabern des Militair-Ehrenzeigens in die Leib-Rompagnie des Berliner
Inpelldengaufes.
Auf den Dir gehaltenen Bortrag will Id in Erweiterung der Beflimmungen der Drdre vom 18. yebruar
1842 geitotten, daß in die 1. oder Leib-Rompagnie des Berliner Iuvalidenhaufes in Zulunft audı Yuhaber
des MilitairsEhrengeichend eingeftellt werden dürfen.
Berlin, den 12. März 1868.
ga. Wilhelm.
(gar) v. Roon.
An das Kriegs. Minifterium.
Berlin, den 18. Yun! 1868.
BVorftehende Mllerhöhfte Kabinetd,Orbre wird bierdurd zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs: Diinijterium.
v. Roon.
No. 49/6. A. f. 1.
MT. 162,
Betrifft den Yortfall ber eeaeignung „überzäßltg“ bei den zu Sergeanten beförderten, reip. Tünftig
zu Diefer Charge zu bejördernden etatdmähigen Schreibern.
Mi Bezug auf die Ordres vom 22. Februar 1848 und 20. Yuli 1867 beitimme Ich, daß Lünftig den in
etatSmäßigen Scweiberftellen fungirenden Unteroffizieren bei ihrer Beförderung zum Sergranten die Brzcid-
nung „Überzählig” nicht mehr beigelegt werden und diefe Bezeihnung für die bereit® zu Überzähligen Ser«
afen beförderten Unteroffiziere wegfallen fol Das Kriegs. Dinifterium hat hiernady das Weitere zu ver
anlaffen.
Berlin, den 22. Mai 1868.
ga Wilhelm.
ggeg. dv. Woon.
Un das Kriegs, Minifterium.
Berlin, den 21. Juni 1868.
Borfichende Alerhöhfte Kabinets.Ordre wird Kierburd zur Kenntniß der Armee gebradht mit dem
Bemerten, daß biernady die in Rede ftehenden Individuen in den Genuß fämmtliher Kompetenzen und Bes
tehtigungen der wirllihen Sergeanten zu treten haben.
Kriegs- Minifterium.
v.Roon.
No. 1025/56. A. 1. a.