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„Nr. 200.
Betrifft Meldungen der Offiziere beim Aufenthalt im Auslande,
Berlin, den 3. Anguft 1868.
Seine Majeftät der König haben zu beflimmen geruht, das Offiziere, welche bei einem Aufenthalte im Aus-
Iande in Uniform zu erfheinen wänfdhen, fid) während ihrer etwaigen Aniefenheit in den Hauptftädten bei
der Preußifhen Gefandtfhaft und event. aud dem derfelben attadhirten Diilitair-Benollmädhtigten, fomie dem
aa en Dffigier der Garnifon vorzuftelen, refp. diefelben von ihrem Eintreffen in Kenntniß
u fegen haben.
3 Soldes wird hierduch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Dinifterium.
In Vertretung.
vd. Stofd.
No. 813/77. A. 1. a.
Nr. 201.
Gewährung der Rommando-Zulage bei Beförderungen betreffend.
Berlin, den 31. Juli 1868,
Das unterzeihrete Departement nimmt Deranloffung in Folge bier gehaltener Anfrage bekannt zu maden,
dag Lünftighin der Oleihmäßigkeit halber die Gewährung der Kommando» Zulage bei Beförderungen von
Dffigieren zc. während des Kommandoverhältniffes nad) demfelben Orundfage zu erfolgen hat, weldyer nad dem
Erlajfe von 1. Auguft 1854 hinfihtlid der Zahlung der Reifeloften und Zagegelder zur Anwendung kommt,
daß alfo der Tag der Belanntmahung der Beförderung beim Zruppentheile Hr den Eintritt der höheren
Kompetenz entjcheidend ift.
Kriegs-Minifterium. Militeir-Delonomie-Departement.
v. Stofd. Hammer.
No. 721/77. M. O.D. 1.
tr. 202.
Betrifft die Stempelpflictigleit der Outttungen über Entihädigung der Eigentfums-Aufpräge an
abgegebene Shargenpferde.
Berlin, den 31. Juli 1868,
&; ift in ÜUntegung gebracht worden, daß Duittungen der offgiee über 50 Thle. und darüber, für ans
Königlihen Kafien empfangene Entihäbigung ihrer Eigenthums-Anfprüdhe au dem befefienen und vor Ablauf
der fünfjährigen Dauerzeit zuräüdgegebenen Chargenpferde, al8 ftempelpflidtig zu betrachten find.
Die refp. Truppentheile werden hiervon mit dem Auftrage in Senntnif gefegt, von dem Erfcheinen
diefer Belanntmadhung au, bei dergleichen Auszahlungen, zu den Duittungen von dem Ausfteller derfelben,
den gejeglihen Stempel von 5 Sgr. verwenden zu laffen.
Kriegs-Minifterium. AbtHeilung für das Nemonte-Wefen.
Abtheilungs-Chef abmwefend. Mengpel.
No. 256/7. 68. R. A.
Nr. 203.
BVohlihätigkett.
Berlin, den 28. Juli 1868.
Der bierfelbf im Jahre 1820 verftorbene Müller Keffmann David hat in einem Nadıtrage zu feinem Im
Jahre 1815 erridhteien Teftamente filr Hülfsbedürftige in den Feldzügen von 1813/15 erblindete Krieger ein
Legat von jährlid Zweihundert Thalern