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Berlin, den 11. Auguft 1868.
Borfichende Allerhöchfte Kabinet®-Lrdre Wird hierdurch zur Heuftniß der Armee gebradt.
Kriegs » Minifterium.
v. Moon.
No. 78/8. A. I. a.
Nr. 206.
Betrifft Die Regelung der Dienft-Berhälinifie der Kffiziere des Beurlaubienftandes.
tn den Dlir jest vorgelegten Gefuchsliften pro Juli d. 3. bot die Verordnung, betreffend die Dienfiver-
bältnijle der Offiziere des Beurlaubtenftandes, vom 4. Juli d. I. nody nicht Überall Berädfihtigung finden
tönnen. Ic werde daber diefe Verordnung aud in Meinen Entiheidungen auf die qu. Gefuche nod außer
Anwendung laflen, beauftrage da8 Kriegs, Dlinifterium aber, die General-Kommandos, General»Jufpckiionen x.
dahin zu benachrichtigen, daß nunmehr alle Gefude zurüdzumeifen find, melde nidt im Einklang mit der
neuen Verordnung ftehen.
Ems, den 7. Auguft 1868.
age. vd. Woon.
Un das Kriegs. Minifterium.
Berlin, den 13. Yuguft 1868.
Borftehende Allerhöchfte Rabinets-Ordre wird hierburd zur Senntniß der Armee gebradit.
Kriegs. Minifterium.
In Bertretung:
v. Schön.
No. 290/8. 68. A.I.a.
Nr. 207,
Betrifft die Redifion der Kurloften-Redhnungen,
Berlin, ben 5. Yuguft 1868.
Di. bisher Aber die Kevifion der Kurloiten-Rechrungen von Givil:Yerzten für Behandlung von Militair-
PBerfonen in Erfrantungsfällen geltend gemwefenen Beftimmungen werden durch gegenwärtigen Erloß dahin
abgräudert, daß ven jeht cb Dieje genannten Piquidationen niht mehr an den Vicdizinal: Etab der Wımer,
fondern für jedr8 Armee:Korps an deilen Korps. Öencral-Arzt von den betieffenden Deilitair- Kommandog,
Bebufs der Arztlicdeen Revifion und Fejiftellung eingefandt werden.
Bon dent Korps Ocneral-Wızte merden diefelben in ärztlich technifcher Beriebung geprüft, nad den
Beftimmungen der Tare für die Diedizinal:Perfonen und den dazu gegebenen Erläuterungen revidirt und
feftgeitellt, und mit dem Reviflons> und Feititellungs:Atteft verfehen, den betreffenden Kommandos, von deuen
fie eingefandt waren, wi.der zugeftelt.
Kriegs: Minifterium.
In Vertretung.
v. Stofd.
no. 11/8. 68. 0.0.D.4.B.