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Gehalt der Affiftengärzte mit SelondesLieutenants.Rang dar. Nachdem durd das Gefeg vom 30. März
1868 die PBenflons-Deiträge vom 1. Januar d. %. ab in egiel gelommen find, fteht daher der erwähnten
Kategorie von Unterärzten, In Oemäßheit der ellfegung In Ulinea 8 de 5. 13 der gedadten Verordnung,
das Gehalt nad dem Saye von 300 Thlr. zu. .
Dies wird in Folge einer hier gehaltenen Anfrage allgemein befannt gemadit.
Krlege-Minifterium. Militair-DelonomiesDepartement.
3.8.
Geride. Slogan.
Ro. 768/77. M. 0.D. 1.
Nr. 220.
Betrifft den Fortfall einer Fahrerzulage bei jeder Fup-Batterie,
Berlin, den 14. Auguft 1868.
Mir Bezug auf Pafjus 7 des Erlaffes vom 21. April d. I. (Nr. 589/4. 68. A. I. a.) wird hierdurch zur
Kenntniß gebradıt, daß in Folge der danad) audzufegenden BVerftärfung des Pferdeftandes der Fuß-Batterien
um je 3 Reitpferde aud eine Fahrerzulage zum Wegfall fommt und daß fomit nur 20 bergleihen Zulagen
° per Batterie zahlbar find.
Wo die Gemährung der Zulage für den 21. Fahrer auf Grund des Friedens-Berpflegungs- Etats für 1868
und der Verfügung der Königlichen Abtheilung für das Nemonte-Wefen vom 3. Februar d. 3. (Nr. 391/1.
68. R. A.), mittel& welcher die beregte Erhöhung des Pferdeftandes zunähft dur Einftellung der vorhan-
denen Krümperpferde genehmigt war, ftattgefunden haben follte, ift deren Zahlung mit dem Zeitpunlte der Ent
lofjung der Referven einzuftellen.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs«Departement.
IR. 3.8.
v. Rarczewsti. Blume.
No. 381/8. A. IL. a.
Nr. 221.
Betrifft Verkauf disponibler zur Ausrangirang beftiimmter Dienftpferbe.
Berlin, den 14. Auguft 1868.
Wenn bei einzelnen Savallerie-Regimentern bie Remonten vor Beendigung ber Herbft-Uebungen eintreffen
oder fonft zum Ausrangiren beftimmte Dienftpferde fi) ergeben, welche von der Theilnahme an ben Regi-
ments» ıc. Herbftübungen ausgefchloffen bleiben, wird es fid im finanziellen Intereife, zur Verringerung der
Etatö-Ueberfchreitungen im Allgemeinen empfehlen, die entbehrlihen Pferde unmittelbar vor dem Ausrüden
des Regiments zu den Llebungen meiftbietend zu verkaufen.
Die rejp. Kommando-Behörden werden hierauf mit dem Bemerlen aufmerffam gemadt, daß burd
diefe Ausrangirung die Ausrüdeftärle der Truppen zu den Herbftübungen nicht unter da8 Maf verringert
werben darf, weldyes fie ohne die Ausrangirung würde innehalten können.
Kriegs-DVlinifterium. Abtheilung für das Nemonte-Wefen.
v. Schön. d. Borries.
No. 154/83. 68. R. A.