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1) Die Anlegung ber Rubriken für die Bemerkungen ber höheren Inftanzen ift Sade der Landiwehr.Be-
zirts.Kommandoß.
Die Zahl der Rubrilen geht für die einzelnen Gefude aus den Spezial-VBeflimmungen des
8. 2 ad 3 der beregten Verordnung hervor.
Es wird hierbei bemerkt, daß die Gefuchsliften für Offiziere des Beurlaubtenftandes ber In-
fanterie und Kavallerie wie bisher dur die Divifiond: Kommandos Allerhöhften Drts zur Vorlage ge-
angen.
2) Diejenigen Gefuchsliften, deren Vorlage burd) Bermittelung ber Garde-Landiwehr-, Yäger-, Pionier- und
Train-Bataillons-Rommandos erfolgt, haben für Iegtere Leine befondere Rubrit zu Bemerkungen zu ent
balten. 8 bleibt diefen Kommandos überlaflen, etwaige Bemerkungen in einem Anfchreipen der nädft
höheren Inflang zur Kenntniß zu bringen.
8) Die Landwehr-Bezirte-Kommandos reihen die Gefuhsliften nur in einfadher Ausfertigung ein. Das
Konzept-Eremplar, meldhes der Reinfchrift beigefügt wird, gelangt mit dem Allerhödhften Entfcheidungen
feiner Zeit an das Bezirls: Kommando zurüd.
4) Die Gefuhe der Referve und Landmwehr:Offiziere find an das Landrochr-Bezirld.Kommando — nicht
den Kommandeur — in Dienftform abgefoht, zu richten.
5) &8 ift flatthaft in dem, nad) $. 4 ad 2 der ınehrberegten Verordnung, der Gefuchslifte beizufügenden
MWahlprotololle die Wahlverhandlungen Über mehrere Offizier-Aspiranten, melde nit derfelben Gefuche-
lifte vorgefhlagen werden, zufammenzufaffen.
Die dur das Schema 2 der grorbnung gebotene namentlihe Aufführung ber abmefenden, bejie-
hungsmweife an der Stinnmen:Abgabe verhinderten ‘Mitglieder des Dffizier-Korps ift bei Aufnahme mehrerer
Mablprototolle in einem Wahlaft nur in einem derfelben Br und jper event. in demjenigen, mweldes
ber an das Infanterie-Brigade-Lommando gelangenden Getuchslifte beigefügt wird.
den Übrigen Wahlprotolollen genügt die bezügliche Zahlenangabe unter Hinweis auf das bie
In
Namen enthaltende Haupt-Wahlprotofoll.
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Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
d. Bodbielati. v. Karczemsti.
No. 8849. A.I. »
Nr. 256.
Betrifft Die Einreichung namentliger Liften der gegenwärtig no nit patentierten refp. Tünftig au
n Solenirenbre Rejerve- Ei Sandwehr- Offiziere an ie Se Rrient-Ranıtel. es
Berlin, den 5. Oltober 1868.
Vehufs Batentirung der negenmärtig nod nicht patentirten Meferde- refp. Randiuchr- Offiziere haben die Kö-
niglihen Garde-Landwehr-Bataillond» und bie Tandmehr-Bezirtd-Kommandos der Geheimen Kriegs-Fanzlei
fofart namentlihe Liften der fammtlichen betreffenden Offiziere nad) anliegendem Schema direlt einzureichen.
Die namentlihen Fiften der fünftig gu Referves vefp. Landivehr-Dffizieren Ernannten find gleid
er Bublilation der bezfglihen Beförderungen der Geheimen Kriege-Ranzlei ebenfalls direkt zu
überfenden.
Kriegs+ Minifterium. Allgemeines Kriegs» Departement.
v. Pobbielsti, v. Karczemäti,
No. 89/10. A. L a.