— m —
worben bin, id} zupörderft Seiner Majeftät, dem Könige von Preußen —, meinen Allergnädigften Landes-
ern, will treu, gehorfam und ergeben fein, Allerhöhft Dero Nugen und Beftes befördern, Schaden und
Nachtheil aber abwenden will.
Hiernädft will id) die Pflihten meines Amtes nad) den Borfchriften der Apothelerfunft und in&be-
fondere der mir belannt gemachten Militair-ArzneisBerpflegungs-Inftrultion und der diefer gefolgten Inftrule
tionen unverbrüdlid, beobachten, die Befchle und Anordnungen meiner Vorgefegten willig und pünftlich be-
folgen und die bei dem Militair-LazareihsDienft fo nothroendige Subordination nie au® den Augen fehen,
die Arzneimittel gehörig und mit Sorgfalt anfertigen, nicht geftatten, daß davon Etwas entwendet werde,
bei Beurtbeilung und Peifung der gelieferten und vorhandenen Arzeneien in Rüdfiht auf ihre Qualität and
Duantität geiifiendaft und mit Sorgfalt zu Werke gehen, die Nechnungen gemiffenhaft anfertigen und mid)
überall nad; Pfliht und Gewiffen fo verhalten, wie e8 einem ebrliebenden und vedhtfhaffenen Apothelerge-
Hülfen zulommt.
So mahr ıc.
Beglaubigt.
Berlin, ben 10. Dezember 1868.
Der Rriegs- und Marine» Piinifter.
(gg83.) v. Roon.
Berlin, den 19. Dezember 1868.
Borfichende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hiermit zur Kenntnig ber Armee gebradit.
Kriegs-Minifterium.
v. Roon.
No. 859/12. 68. A. I...
. Nr. 303.
Betrifft die Einführung eines allgemeinen Kormulard für die Stammrolle.
Berlin, ben 13. Dezember 1868.
Die Liften über die dem altiven Dienfiftande angehörenden DMonnfcaften find bei den Truppentheilen des
ftehenden Heeres biäher nach fehr verfdiedenartigem Schema angelegt und geführt worden. Da fid hieraus
mannichfadye Inlonvenienzen ergeben haben, fo nimmt das Kriegs-Diinifterium Beranlaflung, über die An»
legung und Führung der beregten Tiften bierdurdy folgendes feitzufegen: ._,
1) Bei den Kompagnien, Esladrond und Batterien find über fämmtliche denfelben angehörigen Mann-
fhaften vom telbmebel abwärts „Stammrollen“ nad anliegendem Schema, da® aud) bezäglidy ded
Wormats moaßgebend ift, zu führen.
2) Yür jeden Yahrgang wird eine befondere Stammrolle angelegt.
Außerdem führt jede Kompagnie ıc. eine Etammrolle über die Kapitulanten. ,
3) Für Bezeichnung der Ehrengeihen zc. find die Beftimmungen des $. 31 der Verordnung, betreffend bie
rganifation der Pandmwehrbebörden zc. vom 5. September 1867 maafgebend. , ,
4) Ale Ueberrocifungen von Mannfcaften von einem Zruppentheil zum andern erfolgen mittelft eines voll.
ftändigen Auszugs aus der Stammrolle. . . ,
Die für fpeziele Fälle bisher vorgefchriebenen Uebermeifungs» Nationale wie h DB. bei Kom-
mandirungen zum Lehr-Infanterie-Batailon, zur Militair-Schießidule ıc. treten außer ebraud. Die
in den leuteren vorgefchriebenen auf das beirelfende Konmando,Berhältniß fpeziel Bezug habenden Un
gaben finden in dem Stammrollen- Auszug in der Kolonne: „Bemerkungen“ aud ferner Aufnahme.
In Kolonne: „Bemerlungen“ ift bei Auszligen aus der Rapitulanten- Stammrolle aud) da®
Datum und die Dauer der Kapitulation anzugeben.