Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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event. mit Bemerkungen verfehen, an ben Feftungs- Artillerie, Regiments, st d einreiht. 
Lesterer befördert den Dotirungs-Anfchlag an die Kommandantur, und diefe reiht ben Anfclag an 
da8 vorgefeßte General. Rommando ein, meldes folhen dem Feltungs-Infpelteur zur Prüfung in 
materiellstehnifher und Tallulatorifh-formeller Hinfiht zufertigt, event. and defien Vortrag darüber 
entgegennimmt. : 
Der Anfchlag wird von dem eltungs -Infpelteur feftgeftellt, wobei bie Yormel „Hevibdirt 
unb feftgeftellt” anzuwenden ift. Sind mefentlihe Uenderungen in materiel-tehnilcher Hinfiht vor- 
zunehmen gerwefen, fo möäfien folhe von dem feltungs-Inpelteur in einem motivirten Gutachten 
nachgeiwiefen werden, welches dem Dotixungs-Anfeloge beizufügen ift, und bann einen integrirenden 
Theil defjelben bildet. Im einem foldhen alle wird obige Formel durd Bezugnahme auf diefes 
Outadten vervollftändigt. 
Der feftgeftellte Anfhlag wird von dem Feftungs-Anfpelteur den General-Rommando zu: 
rüdgereiht, weldes den Anfchlag, wenn feinerfeits gegen denjelben nichts zu erinnern ift, burd) bie 
Sormel „Einverftanden und zur Ausführung genehmigt“ approbirt, und der Kommandantur per 
Couvert unter Adreffe der gel ungs-$nfpeltion remittirt. 
Haben fidh bei der Bearbeitung des Auflage wejentlihe Abweihungen von dem gench- 
migten Entwurf als nothwendig herausgeftellt oder follten mefentlice Differenzen zwifhen den 
Ürtillerie- und IngenieursBehörden Über die anszuführenden Objekte eingetreten kin, dann ift da» 
rüber vor efiftellung des Koftenanfchlages an das Allgemeine Krieges Departement zu berichten und 
event. beffen Entfcheidung einzuholen. 
3) 8. 28 ad 3. Im dritten Sate diefes Alinea find hinter „S. 18” die Worte 
oder im $. 25 Alinen 2 
einzufhalten. 
4) Schema IV. Pag. 105. Der Tert beim Abfcnitt II. C. sub laufende Nr. 3 fällt fort, und an deffen 
Stelle treten die Worte: 
Das Etatsquantum pro 1863. 
5) Schema IV. Pag. 108. Das Üteft des fyeftungs-Infpekteurs lautet Künftig: 
Repidirt und fefgefellt (unter Bezugnahme auf mein motivirte® Gutachten) 
Hinzu tritt die von dem Öeneral-ffommando zu vollziehende Beftätigungsklaufel: 
“ Einverftanden und zur Auefüärung genehmigt. 
B. ©efhäfts-Ordnung vom 10. $Deyember 1863. 
1) 8. 4 erhält folgende Fafjung: 
Die Einnahmen des Abfchnitts II. C. beftehen in ben ‘Dienftmohnungs-Unterhaltungsgeldern, melde 
der Dotirungs- Etat unter diefem Abfchnitt nadhmeilt, und in den Mbzügen, melde u. |. w. 
2) Bom 1. Januar c. ab haben die Plat-Ingenieure und Yeftungs-Bau-Direltoren keinen Gefchäftsgimmer- 
Servis mehr zu beziehen. Die beiden erien Säge des 8. 6 erhalten daher folgende Yallung: 
Die Unterhaltung der pur Regiftratur, zum Planarhiv und zu den Ürbeitslofalen für das Offizier 
und Beamten» Berfonal der ortififation erforderlihen Büreauzimner erfolgt aus den Mitteln des 
Abfjchnitts II. C. wenn diefe Lolale fih in einem Dilitair-Dienftgebäude befinden, und es hat die 
Koften für die Pean Erleuchtung und Ütenfilien-Ausftattung der Tit. XVEIL des Wbfchnitts 1. 
au tragen. ‘Dieler u. |. vo. 
3) 8. 133 ad 3. Pinter den Unfangsworten „Die Ingenieur-Behörden oberhalb der Fellungd-Infpeltion‘ 
ift folgen zu laflen: 
  
  
ercl. der Ingenienr-Infpeltion. 
Kriegs-Minifterium. 
In Bertvetung, 
i. 
v. Bodbiele 
No. 180/1. 68. A. III. 
Nr. 18. 
Betrifft das VBerhältnik ber 5: 98 reip. 95 und 99 zu dem Alinen 1 des 8. 92 des Reglements 
über Die Ratural-Berpflegung der Truppen im Frieden. 
Berlin, den 12. Ianuar 1868. 
Beyaglie der m 92 und 98 des Reglements Über die Natural» Verpflegung der Truppen im fyrieden if 
nenerlih die Auffaffung geltend gemacht, ald widerjpräcen beide Baragrapgen einander derartig, daß die im
	        
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