Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

— dd — 
Armee- Verordnungs-Diatt. 
Herausgegeben vom Ariegs-Minifterium. 
2. Sahrgang. Berlin, den 17. Februar 1868. NM. >. 
Gedrudt und in Kommilflon bei &. ©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhkandlung, KRochftrake 69. 
  
  
  
Der vierteljährlicde Pränumerationspreis diefes Blattes beträgt 20 Spr. Abonnirt lan werden: außerhalb bei allen 
Königlihen Pofdmtern und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochftraße Nr. 69. 
  
Nr. 40. 
Betrifft Rommandirung von Stabsoffizieren der Kavallerie zum Militoir-Relt-Infi 1. 
& beflinmme bierdurd: Um die Kenntniß von dem Dienftbetriebe auf dem Militair-Reit-Inftitut, auch unter 
den älteren Kavallerie-Dffizieren mehr zu verbreiten und um bie fpeziele Vermendbarkeit einzelner Stabs- 
offiziere für diefed Inftitut näher feftzuftellen, fol Lünftig ftets ein StabBoffizier der Kavallerie zum Militair- 
Keit-Inftitut fommandirt werden, Ich werde diefe Kommandirungen eintreten laffen, aud) Über die Beendi- 
gung derfelben verfügen und beauftrage das Kriegs. Minifterium das fonft Erforderliche befannt zu madıen. 
Berlin, den 21. Januar 1868. 
sa Wilhelm. 
Un das Kriegs-Minifterium. 
Berlin, den 1. Februar 1868. 
Borftehende Allerhöchite Kabinets:Drdre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt. 
Kriegs: Minifterium. 
In Vertretung: 
v. Bodbielshi. 
r. 41. 
Betrifft die Gleihfellung der Offiziere der Land- und Hnfengendarmerie mit den aktiven Dffizieren 
des Rehenden Heeres bezüglich der Aufnahme ihrer Söhne in das Fabeiten-Korps. 
Au den Dir gehaltenen Vortrag beftimme Ich, daß die Offiziere ber Rand- und Hafengendarmerie bezüg- 
{id der Aufnahme ihrer Söhne in etatdmäßige Stellen des Kabdetien.Rorps und in folde mit einer ermäßig- 
ten Penfion von jährlich einhundert und funfzig Thalern wie die altiven Offiziere des ftehenden Heeres 
behandelt werden follen. Das Kriegs: Minifterium hat hiernady das Weitere zu veranlaffen. 
Berlin, den 23. Januar 1868. 
4) Wilhelm. 
An das Kriegs-Minifterium. 
Berlin, den 10. Februar 1868. 
Die vorftehende Allerhöchtte Kabinets.Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradit. 
Kriegs-Minifterum. Allgemeines Kriegs-Departement. 
d Hartmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.