Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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Nr. 47. 
Betrifft bie Berforgung ber Armee mit Mpotheken-iitenfilten, hirurgiigen Inkrumenien, Berbandge- 
räthen und Berbandinitteln. 
Berlin, den 31. Januar 1868, 
Unter Aufpebung der Vorschrift im $. 4 der Inftruftion über die Berforgung der Armee mit Arzneien und 
Berbandmitteln wird hierdurch beftimmt, daß vom 1. April a. c. ab fämmtlihe Truppentheile, Lorareth-Fom- 
mifflonen, Belogerungs-Fazareth- Depots und Train- Depots ihren gefammten Bedarf an Apothefen-tenfilien, 
hirurgifhen Inftrumenten, Berbandgeräthen und Berbandmitteln nicht mehr durd den Medizinal- Stab der 
Armee, fondern direlt nach den Bieräber ergebenden befondern Beftimmungen zu befchaffen haben. 
Kriegs - Minifterium. 
In Dertrelung: 
dv. Bodbielsfi. 
No. 103/1. 68. M. 0.D.4. B. 
Nr. 48, 
Betrifft die Inlafiung der im 1. Semefter 1848 geborenen Militairpflitigen zur Prüfung für den ein- 
jäßrigen freiwilligen Dienk in Lauenburg und in denjenigen Prenhifgen Gebtetsiheilen, in welden 
biöher Die Milttairpflicht mit dem bollendeten 21. Lebensjahre begann. 
Berlin, den 4. Februar 1868. 
Dura unfern in Nr. i des ArmeesVerorbnungs-Blatts de 1868 ©. 1 abgebrudten Erlaß vom 28. Degember 
pr. ift für diejenigen Öebietötheile, in weldhen biöher die Militairpflicht mit dem vollendeten 
21. Xebendjahre begann, fomie für Rauenburg beftimmt worden: 
1) daß die in der Zeit vom 1. Sanuar 1847 bi8 zum 30. Iuni 1848, refp. vom 1. Juli 1848 Bid zum 
31. Dezember 1849 geborenen Militairpflichtigen bei der Aushebung ale je ein Sahrgang zu betraditen 
und zu behandeln find, und daß diefelben in den Jahren 1868, bez. 1869 den laufenden Yahrgang bilden; 
2) daß die Termine für die Nahjuhung der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienfte in 
analoger Weife feftzufeben find. 
Hierand und aus der Vorfchrift sub 1 im $. 126 der Militair-Erfag-Inftruftion vom 9. Dezember 1858 
ergeben fidh für die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 geborenen Militairpflichtigen der in Nede ftehenden 
GSebictötheile folgende Zermine zur Anneldung für den einjährigen freimiligen Militairdienft: 
1) für die im Jahre 1847 Geborenen 1. Februar 1868, tie biöher, 
2) = » - 1. Semefter 1848 Geborenen 1. Februar 1868, bisher 1." Februar 1869, 
3) = = » 2. Semeiter 1848 Geborenen 1. Februar 1869, wie biäher, 
4) = s» « LBahre 1849 Geborenen 1. ffebruar 1869, bisher 1. Yebruar 1870. 
Ar die sub 1 und 3 erwähnten Militairpflihtigen tritt eine Wenderung gegen das biöherige Ver. 
fahren nicht ein. . 
Die unter 4 aufgeführten, im Jahre 1849 geborenen Dilitairpflihtigen haben he dar bie 
au dem abgeänderten Aumeldungs- Termine, rvefp. zur Vorbereitung für die demnäcft abzulegende Prüfung, 
Dagegen verdienen die unter 2 genannten, im 1. &rmefter 1848 geborenen Militairpflichtigen, weldhe im lau. 
fenden Yahre bereits zur koofung, beziehungsmweife Aushebung gelangen follen, hinfitlid) der Anmeldung zum 
einjährigen freiwilligen Militairdienfte billige Berädfihtigung. 
Mit Rüdficht hierauf wollen wir genehmigen: 
daß die im Erften Semefter 1848 geborenen Dilitairpflichtigen in denjenigen Breufifchen Gebietstheilen, 
in welden bisher die Militairpflicht mit dem vollendeten 21. Lebensjahre begann, fomwie in Ranenburg 
noch zu dem in Herbfte d. I. beftimmungsmäßig anzuberaumenden zweiten Bräjungs-Termine zugelaffen 
werden und dies in der über die diesjährigen Prüfungs: Termine zu erlaffenden Belanutmadhung zur 
öffentlihen Kenntnig gebradt wird. 
Der: Kriegs--Minifter. Der Minifter des Innern. 
In Bertretung: Im Auftrage: 
v. Bodbielsti. Sulper. 
Kt. Min. No. 40/2. A. 1. a Pin. d. Sun. 1 N. J. No. 299.
	        
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