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Armee- Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Friegs-Minifterium.
2. Sahrgang. Berlin, den 11. März 1868. Nr. 9.
Sedrudt und in Kommilfon bei &. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Rochftraße 69.
Der vierteljäprlihe Bräuumerationspreis biefed Blattes beträgt 20 Sgr. Abonnirt fan werden: außerhalb bei allen
Königlihen Pofämtern und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Eypedition, Kodftraße Arc. 19.
Nr. 60.
Betrifft die Borfchläge derjenigen Dre tähnrie zu Dffitteren, welden in einzelnen Füllen die
Ablegung des Dffizier-Eramens ohne vorherigen Bejud einer Ariegs-Schule gefattet worden if.
ur einen zur Sprode gebrachten Spezial: Fall ift zu Meiner Kenntniß gefommen, daß in einzelnen Yöllen
Bortepcefähnrihe, weldhen die Ablegung des Dffizier- Eramens ohne vorherigen Befucd einer KriegsE dhule
geftattet worden ıft, zum Offizier vorgefhlagen, aud dazu ohne Vorbehalt der Patentirung zc. befördert
worden find, mweil die betreffenden Zruppeniheile unterlaffen hatten, in den Borfchlänen die nöthiacn Augaben
u mohen. — Im Berfolg Meiner Drdre vom 23. Auguft 1865, betreffend die Ergänzung der Difiziere dc&
Rependen Heeres, ad 3 beftinime Ich daher, daß die Lruppentheile anzuweifen find, mit den Vorfchlägen von
BPortepee-Fähnrihen gedacdhter Kategorie zum Offizier gleichzeitig den Antrag auf Vorbehalt der PBarentirung
und ©ebaltsbemwilligung bis zur Beförderung der Striegs- Schüler des laufenden Kurlus zu verbinden. —
Das RKriegs-Diinifterium hat die weitere Belanntmahung diefer Beftimmung an die Armee zu veranlaffen.
Berlin, den 20. Februar 1868,
9. MWilhelm.
Berlin, den 27. Februar 1868.
Borfichende Allerhöchfte Kabinets-Ordre wird hierdurd Behufd genauer Nahadhıtung zur allgemeinen
Kenntnißg der Armee gebradht. "
An das Kriegs-Minifterium.
Kriegs Dlinifterium.
In Bertretung.
v. Bodbiclsli.
No. 52/2. A. 1. b.
Nr. 61.
Betrifft den Kortfall der Klofien-Einthellung der Zahlmeifter,
Au den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich unter Modifizirung Meiner Drdre vom 16. yehruar 1854,
daß die Eintheilung der Zahlmeifter bei den Truppen in Bahlmeilter erfter und zweiter Rlaife fortfalle, will
ober den Zahlmeiftern das bisher für die Zahlmeifter erfter Klafje vorgefchriebene und in einer Hofette auf
den Epauletten beftandene Abzeichen belaffen.
Berlin, ben 20. iyebruar 1868. ,
93.) Wilhelm.
Un das Kriegs-Dinifterium.