Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
3. Sahrgang. Berlin, den 31. Mai 1869. Nr. 10, 
Gedrudt und in Kommilfion bei &. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbudhhandlung, Rocftraße 69. 
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis diefes Blattes beträgt 15 Sgr. Mbonnirt kann werben: außerhalb bei ben 
Poftanflalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpebition, Kochfiraße 69. 
Bei Lebterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern biefe® Blattes; der Preis derfelben richtet fi nach ber An- 
zabl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet. 
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Nr. 101. ' 
Betrifft Henderung der Serdisjäge für einzelne Drte. 
Mır Grund der Beftimmung im 8. 19 des Gefees, betreffend die Quartierleiftung für die bewaffnete Macht 
während des TFriedenszuftandes vom 25. Juni 1868 (Bundesgefetblatt Seite 523) und nad erfolgter Zuftimmung 
des Bundesrathes genchmige Ich hiermit im Namen des Norddeutfhen Bundes, auf Ihren Bericht vom 24. d. 
Mts., daß vom I. Januar 1869 ab die Feltung Königftein aus der IVten in die Illte Eervisklajie, die Ort 
Ihaft Dom-Fiet bei Brandenburg aus der Vten in die Ilte Servisllaffe und der Fleden Wandsbed aus der 
lilten in die IIte GServisllaffe verjett werden. 
Diefer Erlaß ift dur) das Bnndesgefegblatt zu veröffentlichen. 
Berlin, den 26. April 1869. 
gu. Wilhelm. 
Ä (gg) Sr. v. Bismarl-Schönhaufen. 
An den Kanzler des Norddeutihen Bundes. 
Berlin, den 20. Mai 1869. 
Borftehender Allerhöchfter Erlaß wird bierdurd zur Kenntuiß der Armee gebradtt. 
Kriegs-Minifterium. Militair-Delonomie- Departement. 
v..Stofd. v. Bonin. 
No. 607/55. M. 0. D. 4. 
  
Nr. 102, 
Betrifft die Verleihung von Abzeihen an die beften Schüben der Artillerie. 
Aı den Mir gehaltenen Vortrag genehinige Ich, daß die Drdre vom 25. April 1850, die Verleihung eines 
Abzeichen auf der Uniform an die beften Schügen bei der Infanterie betreffend, künftig au auf die Truppen- 
theile der Artillerie analoge Anwendung finden darf und zwar mit der Dlaßgabe, daß die Negiments-tommans 
deure 2c. ermächtigt werden, nad näherer Anmeifung der General» Infpektion der Artillerie, alljährlid an 
einen Unteroffizier per Batterie reip. Kompagnie das gedachte Schügen- Abzeichen ald Auszeihnung zu verleihen. 
Berlin, den 13. Mai 1869. 
oz. Wilhelm. 
gge. vd. Roon, 
Un das Sriegs-Minijterium.
	        
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