— BI 0 —
Nr. 115.
Betrifft den Schluß des Kurfus anf den Kriegsihulen zn Potsdam, Erfurt, Neibe und Engers.
Berlin, den 27. Mat 1869.
Dr gegenwärtige LTehrknfus auf den vier Kriegsichulen zu Potsdam, Erfurt, Neiffe und Engers wird
am 12. Auguft c. gejchloflen werden.
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
In Vertretung:
v. Bodbielsti. vd. Buddenbrod.
No. 575/56. A. Ib.
Nr. 116.
Die Fefellung und Vereinnahmung des Erlöfes für verkaufte ansrangirte Militair-Dienftpferde
betreffend.
Berlin, den 27. Mai 1869.
Die Königlihe Ober-Rehnungs- Kammer hat nod neuerlich bei Revifion der Rechnungen der General:
Militair-Kafje von den Titeln 39 und 40 für das Jahr 1867 vickfady zu erinnern gefunden, daß die bei den
Aultiond » Berhandlungen über den Verlauf ausrangirter Militair-Dienftpferde, befindlihen Infertionstoften-
Rechnungen, nidht nad Vorfchrift der diefjeitigen Verfügungen vom 19. Mai 1857 und 9. Dezember 1861,
ordnungsmäßig befcheinint und daß häufig no die Eremplare der betreffenden, öffentlichen Blätter, den Be
lägen beigefügt worden find.
Die Königlihen Intendanturen werden demnach wiederholt auf die forgfältige Beachtung jener Bes
Rimmungen aufmertjam gemiadht und angemwiefen, nit nur die Auktiond » Verhandlungen in caleulo feftzu-
ftelen, fondern aud; die dazu gehörigen Infertionskoften-Rehnungen dahin zu befceinigen, daß foldhe nad
den al8 Publilations- Dokumente beigebradhten öffentlihen Blättern und den kontraltmägigen oder fonft feft-
ftehenden Infertions-Gebühren-Sägen revidirt worden find.
Die al8 Belag beigebradhten Eremplare der öffentlihen Blätter find zuräd zu behalten und ferner
niht bei den KinnahmesOrdres zu belafien.
Die Sereinnahmung des Verlaufs, Erlöfed für die ausrangirten Militair» Dienftpferde, ift auf die
Oenerol-:Militair-Kafle sub Kitel 40 (ohne Benennung eines Abfhnitts) und nicht auf die Korps- Zahlungs:
fellen anzumeifen.
Kriegs: Minifterium. Abtheilung für da8 Nemontewefen.
v. Schön. v. Buddenbrod,
No. 255/55. BR. A.