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Armee-Verordnungs-Diatt.
Herausgegeben vom Kriegd-Minifterium.
3. Sahrgang. Berlin, den 16. Iuni 1869. Nr. 11.
Gedrudt und in Kommifflon bei E&. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kocftraße 69.
Der vierteljährlihe Pränumerationepreis biefe® Blatte® beträgt 15 Gyr, Wbonnirt kann werben: außerhalb bei ben
Boftanflalten und bei ven Buchhandlungen, in Berlin bet ber Erpebition, Kochftraße 69.
Bei Leterer erfolgt auch ber Verkauf einzelner Nummern biejes Blattes; der Preis berjelben richtet fi) nach ber An-
zabl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. beredinet.
Nr. 117,
Betrifft das Begrüben der Marine» Ingenienre aller Grade Seitens der Marine» Interoffiziere und
Mannicdaften.
Auf Ihren Vortrag beftimme Ih, daß außer den nah Meiner Drdre vom 19. April 1862 Seitens der
Marineslinteroffiziere und Mannfchaften zu begrüßenden DMarines-Beamten audy die Marine-Ingenieure aller
Srade, fofern fie in Uniform erfcheinen, von den MarinesUnteroffizieren und Mannihaften vorfchriftsmäßig
zu grüßen find; daß diefe Beamten dagegen ihrerfeit8 auch mit den Offizieren fi zu begrüßen haben, betrachte
Ih als felbftverftändlid.
Berlin, den 7. Mai 1869.
ga. Wilhelm.
gge3. dv. Roon.
Berlin, den 10. Iuni 1869.
Borftehende Allerhöchte Kabinets-Drdre wird bierdurd) zur Kenntniß der Armee nnd Darine gebradtt.
Der Kriegd- und Marine» Minifter.
dv. Roon.
An den Kriege- und Marine-Minifter.
No. 867/56. A.L a.
Nr. 118.
Detrifft eine Dellaration der Anmerkung zu S. 64, 1 der Militair-Erfat-Infrultion für den Norb-
deutihen Bund.
Berlin, den 9. Iuni 1869.
Dem zweiten Alinea der Anmerkung zu $. 64, 1. der Militair- Erfag- Inftrultion für den Norddeutjchen
Bund wird hierdurd folgende Yallung gegeben:
Liften- Auszüge, reip. befondere, den bezüglichen Benadrihtigungsjchreiben beigefügte Nahmeifungen
über die Berbältnifje der Militairpflichtigen find von dem Civil-Vorfigenden der betreffenden Sreis- Erjag-
Kommiffton unmittelbar unter dem zulegt eingetragenen Namen zu unterfchreiben und mit Angabe des Drts
und des Datum der Ausfertigung zu verjehen. enn Yuszüge zc. eingehen, ohne, wie vorftehend angegeben,
ordnungsmäßig abgefchloffen zu fein, fo find fie dem betreffenden Eivil-VBorfigenden zur nahträglihen Vervolls
fändigung zurüdzufenden.
Der Kanzler des Norddeutihen Bundes. Der Kriegs: und Marine-Minifter.
Gr. v. Bismard-Schönhaufen. v. Roon.
B. K. A. 5280. A. H.M. 630/. I. a.