Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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zählen find, melde in der durch Allerhöhften Erlaß vom 17. Yuli 1862 (Gefetfammlung Seite 224) ver- 
ordneten Klaffifilation der zum Preußifchen Heere und zur Marine gehörenden Dtilitairperfonen unter Titel 
A aufgeführt ftehen, infofern fie ein Dienfteinlommen von mehr ale 250 ZThlr. jährlich beziehen, mweldyes vor 
dem Yahre 1868 penfionsbeitragspflichtig getwefen fein würde. Zu diefen Berfonen gehören beifpiels- 
weife die Wallmeifter, fowie die Zeugfeldiwebel und die Zeugfergeanten. Wird ein Wallmeifter zum Fortifi- 
lations» Büreau » Affiftenten ernannt, fo bleibt für ihn die ihm al8 Wallmeifter obgelegene Pflicht, der Mili- 
tair-Wittwensflaffe beizutreten, in dem neuen Dienftverhältniffe beftehen. Die fFortifilations-Bürcan-Aiflften- 
ten, melde nicht aus dem Stande der Wallmeifter, fondern aus dem der Pionier-Avancirten direkt hervor- 
gegangen, find zum Beitritt zu der gedachten Kaffe weder verpflichtet noch beredhtigt. 
General-Direltion der Königlich Preußifhen Militair-Wittwen-Penfions-Anftalt. 
No. 97/7. 69. W. Hammer. 
  
Nr. 174. 
Betrifft Kormulare für die Lazareth-Berwaltungen. 
Berlin, den 2. Auguft 1869. 
Bi der Königlihen Staatsdruderei find die älteren Formulare zu den Mechnungen der RTazareth-Bermwal- 
tungen über Delonomie= zc. Utenfilien nunmehr aufgeräumt, und if der Drud einer neuen Auflage nah dem 
neuen Schema bewerfftelligt. Diefe Bormulare Litt. B. Nr. 37 tommen vom 1. Juli d. 3. ab zum Preije 
von 62 Zhlr. für 500 Eremplare an die Razareih-Kommilftonen zur Abgabe. 
Kriegs: Minijterium. Militair-Medicinal-Abtheilung. 
Grimm. Mand. 
No. 91377. M. M. A. 
  
Nr. 175. 
Belanntmadnng. 
Wohlthätigleit. 
Der bierfelbft im Jahre 1820 verftorbene Möller Lefimann David hat in einem Nachtrage zu feinem im 
Sabre 1815 errichteten Zeftamente für hilfsbedürftige, in den tyeldzägen von 1813,15 erblindete Krieger ein 
Legat von jährlid 
„Zweihundert Thalern“ 
aus der Maffe, fo lange folde dauern wird, ausgefeßt, und e& ift dieles Legat, wie bisher alljährlich gefche- 
hen, aud in diefem Jahre zur Zahlung gelangt, wodurd 50 erblindete Invaliden mit einem Betrage von 
je 4 Thlrn. haben berüdlihtigt werden Lönnen. 
Das Kriegsminiftertum fühlt fih gedrungen, diefes Altes wahrhaft patriotifher Gefinnung des 
Zeftatord auf’8 Neue öffentlihe Erwähnung zu thun. 
Berlin, den 14. Iuli 1869. 
Kriegs: Minifterium. Abtheilung für das Anvalivdenwefen. 
Duedenfeldt. 
No. 633. 7. 69. A. £. 1. 
  
Nr. 176. 
VW ohlthäatigleit. 
Berlin, den 28. Yuli 1869. 
Dem Kriegs- Minifterium find von zwei ungenannten Batrioten Geldgeichente zugegangen, und zwar 
von einem derfelben ein foldhes im Betrage von ‘500 ZThlen. mit dem Wunfche: dafjelbe am
	        
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