Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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Armee- Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs» Minifterium. 
  
  
3. Jahrgang. Berlin, den 4. September 1869. Nr. 13. 
Sedrudt und in Kommilfion bei E&. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodtrake 69. 
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis biefe® Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werben: außerhalb bei ben 
Boftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpedition, Kochftraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern diefes Blattes; der Preis berfelben richtet fi) nach der An- 
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Syr. 4 Bf. berechnet. 
Kür die das Quartierleiftungs-Befet enthaltende Nr. 3 de 1869 ift jeboch ber Preis pro Eremplar auf 5 Sgr. ermäßigt. 
Nr. 177. 
Betrifft Abanderung der SS. 3 12 und 13 der Inftrultion für die Infpeltion der Gewehr-Fabriten 
vom 29. Januar 1857. 
YAır den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die Abänderung der Inftruftion für die Infpeltion der 
Gewehr: Fabriten vom 29. Januar 1857 in folgenden Puntlten: 
1) Im 8. 3 fallen die beiden erften Zeilen aua, und ift dafür zu fegen: 
„Dem Infpelteur der Gervehr- Fabriken, weldher im Range eines Regiments-Kommandeurs, und Yalls 
er General ift, in dem eines Brigade-Konmandeurs fteht, find beigegeben.”- 
2) Im $. 12 lommt der 1. Abfa in ortfall, und ifi dafür zu fegen: 
„Der Infpelteur hat Über die zur Infpektion felbjt und zu den Lolal-Berwaltungen gehörigen und 
lommandirten Berfonen des Soldatenftandes die Disziplinar-Strafgewalt eines Regiments:Komman- 
deurs rejp. desjenigen höheren Befehlshabers, den er im Nange gleichfteht. Bei der Ausübung diefer 
Strafgewalt kommen die Beftimmungen der Verordnung Über die Disziplinar- Beftrafung in der 
Armee vom 21. Yuli 1867 in Anwendung.“ 
3) nen die Urlauböbefugniß des Infpelteurs betreffenden $. 13 ift am Scluffe des 1. Abfates hinzu- 
zufügen: u et 
„Teip. desjenigen höheren Befehlähabers, dem er im Range gleichfteht.“ 
Coblenz, den 10. Auguft 1869. 
Wilhelm. 
v. Roon. 
An das Kriegs: und Marine-Minifterium. 
Berlin, den 19. Auguft 1869. 
Borftehende Allerhöhfte Kabinets-Drdre wird hierdurch zur allgemeinen Senntniß gebradt. 
Kriegs: Minifterium. 
vd. Roon. 
No. 294/83 A. 2... 
 
	        
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