Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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Nr. 12, 
Betrifft Kormulare zu Regnifitionsiheinen, Stammrollen :c. 
Berlin, den 4. Sanuar 1869. 
Die in dem neuen Reglement vom 3. Yuli 1868 für die Beförderung von Truppen, Militair-Effelten nnd 
Tonftigen Armee» Bedürfniffien auf den Staats-Eifenbahnen und den unter Staats-Bermaltung ftehenden ‘Privat- 
Eijenbahnen nad; Anlage A. vorgefchriebenen Requifitionsfheine find in die Stelle der nad) dem ältern 
gleihen Reglement von 1. Mai 1861 unter Anlage B. vorgefchriebenen derartigen Scheine getreten. 
Die unter der Bezeichnung Litt. A. Nr. 92 gegenwärtig vorhandenen Formulare zu den Requifitions- 
feinen nad Anlage B. werden daber nit mehr vorräthig gehalten und find die Yormulare zu den neuen 
Requifitionsfheinen nad) Anlage A unter der Bezeichnung Litt. A. Nr. 92 für den Preis von 5 Thle. 
pro 500 Bogen a 2 Stüd pro Bogen aus dem Yormular-Magazin zu beziehen. 
Ebenfo werden die Formulare zu den Stammrollen und den Nationalen für die Mann. 
haften des ftehenden Heeres nah Schema 11 des Nadtrags zu den Dienftvorfchriften für das Garde» 
Korps de 1839, weldhe die Signaturen Litt. A. Nr. 128, 129 und 130 haben, nicht mehr vorräthig gehalten. 
In deren Stelle treten die dur die Verfügung des Kriegs-Minifteriums vom 13. Dezember 1868 
(Nr. 288/12. A. I. a.) — ArmeesDerordnungsesBlatt Seite 242 — für diefen Zmed vorgefchriebenen neuen 
Sormulare und zwar: 
Litt. A. Nr. 128. Stammrollen, Titelbogen für 5 Mann pro Bogen im Breife von 7 Thlr. pro 600 Bogen. 
Litt. A. Nr. 129. Desgleihen, Einlagebogen für 10 Mann pro Bogen im Preife von 8 Thlr. pro 500 Bogen. 
Litt. A. Nr. 130. Auszüge aus den Stammrollen für einzelne Leute im */; Bogenformat zum Breife von 
2 Thlr. 15 Sgr. pro 500 Stüd. 
Königliche Staatsdruderei. 
  
Drndfehler-Berihtigung. 
Im zweiten Alinea der Verfügung des Allgemeinen Kriegs- Departements vom 24. November 1868 
(437/11. A. 1. a.) betreffend die Gewährung von Zulagen an Noßärzte für Wahrnehmung des Dienftes 
manquirender Roßärzte, — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28 de 1868, Seite 229 sub Nr. 288 — ift in 
Zeile 2 und 4 ftatt „Ste refp. Tte” zu fegen: „Öte veip. 6te und 7te.”
	        
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