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Das Stroh in den Lagerftätten ift nad Ablauf von zwei Dlonaten zu erneuern, der Wedel der
Hanbtücher erfolgt wöchentlich, derjenige der Bettwäfche bei jedesmaligem Quartierwechfel, fpäteftens allmonat>
ich, die Reinigung der wollenen Deden nad) Bedarf, mindeitens jährlich einmal,
8. 5.
Stallung.
Für Dienftpferde der Garnifon find Stallungen erforderlid, welche mit Raufen, Krippen und Lattir=
bäumen verjehen, nicht dunkel, von angemefjener Höhe und gehörig zu lüften find.
Jeder Pferdeftand muß 10 Fuß lang und 5 Fuß breit fein. Zu den vom Uuartiergeber zu ge=
währenden Stallbedürfniffen gehört ferner: eine Vorrihtung zum Aufhängen des Sattelzenge® und der ©e-
hirre im Stalle, ein Raum zur Aufbewahrung eines dreitägigen Fouragevorraths, Erleuhtungsmaterial, die
Hergabe und Unterhaltung der Stall-Utenfllien,
Legtere find für 1 bis 10 Pferde:
ein Eimer,
eine Schaufel,
eine Yutterjchwinge,
eine Banblaterne,
eine Miftgabel,
ein bis zwei Befen,
eine Hädjellade,
und außerdem für jedes Pferd eine Halfterkette.
fer Bei Stallungen von 15 Pferden und darüber ift ein angemefjener Raum für die Stallmadht zu
teferviren.
Hür Franle Pferde find abgefonderte Stallungen anzumeifen.
8. 6.
Den Quartiergebern verbleibt der Dünger zur Verwertdung als Vergütung (ir Erleuhtungsmaterial
und StalleUtenfilien. Bei zufammenhängenden Stallungen für eine Esladron und darüber Tann der Trup-
pentheil die Quartiergeber mit deren Zuftimmung gegen Aufgabe des Anfpruh& auf den Dünger von der
Unterhaltung des Utenfils und der Verpflichtung zur Hergabe des Erleuhtungsmaterials entbinden.
8.7.
I. Borübergehendes Duartier-Raumerforderniß.
In den Fällen des 8. 2 Nr. 2 des Gefeges ift vom Uuartiergeber zu gewähren:
1) für die Charge der Generale und der im Tarife unter B. 8 genannten Militairbeamten
3 Zimmer und 1 Gefindeftube;
2) für die Charge der EtabSoffiziere und der im Zarife sub B. 9 aufgeführten Militairbeamten
2 Zimmer und 1 Gefindeftube;
3) für gie a der Hauptleute, Rittmeifter, Lieutenants und der Milttairbeamten ad B. 10
des Tarife
1 Zimmer und 1 Burfchen- refp. Dienergelaß;
4) für die Militairperfonen vom Feldwebel abwärts die Quartier-Bedürfniffe wie im $.1., 1 bis 4
unter den im $. 9 enthaltenen Einfchränfungen;
5) Stallungen in derjenigen Beihhaffenheit, in welcher der Duartiergeber folde in feinem Wirth-
Shaftsgebrauche benußt; |
6) Büreau-, Wadt- und Ürrefträume. 8.8
Ausftattung des Offiziers 2c. DOuartiers.
Yeder Offizier zc. hat Anfprud auf angemefjene Ausftattung des Zimmers, zum Mindeften auf ein
reines Bett, einen Spiegel, für jedes Zimmer auf einen Zifh und einige Stühle, auf einen Schrant und
Wald: und Trintgefcirr. |
Tür Beheizung und Erleuchtung der überwiefenen Zimmer ift Seitens der Quartiergeber zu forgen,
auch die gleichzeitige Benugung des Kocfeuers und des ERgejhirrs zu geftatten.
Die Ausitattung der Gefindeftuben, Burfhen- und Dienergelaffe auf die Zahl der mitgeführten
Diener ift diefelbe wie diejenige der Mannfhafts-Unartiere.