Berlin, den 5. fyebruar 1869.
Der bei Emanirung des Neglements über die Servie-ompetenz der Truppen im tyrieden vom
20. Februar 1868 wegen der gefeßlihen Regelung des Servis- und Kinquartierungs-Wejens gemadhte Vor:
behalt findet durch vorftehendes Gefeg feine Erledigung. -
Das FKriegs- Minifterium unterläßt jedod nicht, in Nachftehendem auf diejenigen Aenderungen be-
fonders hinzumeifen, welche zufolge jenes Gefeges in „genanntem Reglement eintreten.
1) In 8. 2 fällt der legte Sag, welder mit den Worten beginnt:
„Im Falle für Mannfcaften‘
binmeg.
2) Das erfte alinea des $. 38 wird dahin verändert:
Am Kommando-Orte haben die Kommandirten für die Zeit ihrer dienftlihen Anmefenheit, info-
fern und fo lange fie nicht Zagegelder oder ein Wequivalent dafür beziehen, anf Natural-Ouartier
er an aber aud den regulativmäßigen Servis Behnfs der Selbfteinmiethung nach
. 82 empfangen.
3) Die Unordnung des 8. 46 wird dahin verändert:
a) Hinter Alinea 1 folgt da8 Ate al& 2tes, und das 5te als Zte6.
b) Sodann ift anzureihen ald Ate8 das jeige 2te in folgender veränderter Yallung:
„Bär Einquartierungsbäufer, welde mindeftens auf 50 Mann Lafernenmäßig eingerichtet find,
fann ollgemein für alle darin untergebradhten Chargen au während der Abwefenheit der Truppen
zu den UÜebungen der Servis fortgezahlt werden.”
c) Im legten (6ten) Alinea ift hinter 8. 32 an Stelle des Wortes „hier“ zu fegen:
„während der Dauer der Zruppen-Uchungen.“
4) In Beilage 2 Seite 46 fallen von dem durd „Hiervon ab“ eingeleiteten Zufage die Worte” Yyür den
an die im Natural:Ouartier befindlihen Mannfchaften gewährten Kochheerd '/s“, fowie die dabei ans:
germorfenen „18 Thlr. 10 Ser.“ fort.
5) Ebendafelbft Seite 48 fällt der durdy „dazu“ eingeleitete Zufat nebft Zahlen fort.
6) Ebendafelbft Seite 49 fällt die Bemerkung in Rubrik 17 unter einem Stern *) „der Truppentheil“
— bis — „Anfag‘‘ ganz fort und von der Bemerkung unter zwei Sternen **) bleibt nur ftehen.
„nah Belag Nr. 1... ...98 Fe. 15 Sgr.
„nah Belag Nr. 2 . . . . . 91 Thle. 20 Ser.
Kriegs - Minijterium.
dv. Roon.
No. 605/1. 69. M. 0.D. 4.
Mit diefer Nummer wird das Inhalts-Berzeihnig zum zweiten Iahrgange diefes Blatte® ausgegeben.