Armee-Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
3. Jahrgang. Berlin, den 17. März 1869. Nr. 3,
Gedrudt und in Kommilfton bei &. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuchhandlung, SKocdhftraße 69.
1)
2)
3)
4)
6)
6)
— —
Nr. 45.
Betrifft die Biesjahrigen NHebungen.
Auf den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ich in N der diesjährigen TruppensUebungen Folgendes:
Hinfihtlih der Uebungen des Garde-Korps bat das General-FKommando Borjdläge einzureichen; wobei
jedoh auf möglihfte Koften-Erjparnig Rüdfiht zu nehmen if. Das 3. Oarde-Kegiment zu Fuß, das
3. Garde-Örenadiers Regiment Königin Elifabeth und das 4. Garde-Örenadier-Regiment Konigin haben
refp. bei dem 1Oten, 6ten und Sten Armee-lorps an den Brigades und Divifions-Uebungen Theil zu
uehmen. Welden Linien-Brigaden, vefp. Divifionen diefe Regimenter zugutheilen find, ift Seitens der
betreffenden Provinzial-GeneralsKommandos zu beftimmen.
Das Ite und 2te Armee-Korps follen, jedes für fih, große Herbfl-Uebungen vor Mir abhalten. In
Beziehung auf die Zeit und die Drte der lebungen will Ich nähere VBorjchläge erwarten. Der Ausfall,
welcher an der Etatöftärle der jämmtlichen, an den beregten HerbftsUebungen theilnehmenden Zruppen-
theile des Iten und 2ten ArmeesRorps durch die ge! der Kranken und Kommandirten (intlufive Wadt-
ommandos) entfteht, ift durch Einziehung von Keferven derart zu deden, daß die Zruppentheile in der
vollen Etatsftärke zu den Uebungen abrüden können. Zu den Berbft-Uebungen de8 2. Armee-Rorps ift'
eine Yeldtelegraphen-Abtheilung Deranzugiehen.
Bei den Übrigen Armee-Forps, welhe nicht vor Mir Revue haben, follen die Divifionen, unter Theil-
nahme der gefammten disponiblen Feld-Artillerie, Herbft>Uebungen abhalten. Diejen Uebungen ift die
Zeit-Eintheilung zum Grunde zu legen, wie folde in den Drdres vom 27. Yebruar 1845 und refp.
28. Yanuar 1869 vorgefchrieben worden; jedoch genehmige Ich, daß aud während der für die Manöver
in der ganzen Divifion beftimmten erften dreitägigen Periode Duartiers Wedel refpeltive Bivals ftatt-
finden dürfen. An den eilftägigen Webungen einer jeden Divifton hat eine entfpredhende Abtheilung dee
Train » Bataillons Theil zu nehmen. Die te intheilung ift in der Art zu treffen, daß diefe Uebun-
gen fowie diejenigen des Garde-Forps in Allgemeinen bis zum 15. September beendet find.
ie a enten ebungen der Rinien-Savallerie find im Sinne Meiner Drdre vom 22. Dezember v. I.
abzuhalten.
Ir den Monaten Juli und Auguft bat bei Tauenburg an der Elbe eine PBontonier-Uebung, unter Be-
theiligung der Bontonier-SSompagnien des Bommerfhen Pionier-Bataillons Nr. 2, Brandenburgifhen Pio-
nier-Bataillons Nr. 3, Magdeburgifhen Pionier-Batailons Nr. 4, Niederfchl Ihen Bionier-Bataillons
a ann eamig-Dofitein] en Pionier-Bataillons Nr. 9 und Hannoverfhen Pionier-Bataillons Nr. 10,
altzufinden.
Die, im Sommer 1866 eingeftellten Mannfcaften der Garde» und Provinzial- Infanterie» Regimenter,
welche fi) gegenwärtig nody bei der Fahne befinden, find, foweit fie fi nicht freiwillig bereit erklären,
bis zum allgemeinen Entlajfungs-Termin im Dienft zu verbleiben, zwifchen dem 1. und 15. Juni diefes
Jahres zur eferve in entlaffen. In Anfehung der äbrigen Waffen, fomwie der Yäger 2c. hat dagegen
eine Entlafjung von Mannfhaften der bezeichneten Kategorie nicht vor Beendigung der Herbft-lebungen,
bei der Feftungs-Artillerie nicht vor Beendigung der Schieß-Ucbungen ftattzufinden. Die betreffenden Mann»
Schaften find daher, fomweit ihre gejegliche Dienftverpflichtung vor den bezeichneten Terminen abläuft, zwar