Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Auf die im 8. 23 des Reglements Über Verpflegung der Rekruten, Referviften 2c. feftgefete Kom- 
petenz für den Tag des Eintreffene zc. haben Hebungs-Maunfchaften einen Anfpruc,. 
Kriegs-Miniftertum. 
v. Koon. 
No. 390/6. 70. M. O0.D.3. 
  
Nr. 134. 
Diesjährige Remonte-Sommandos. 
Berlin, den 17. Juli 1870. 
Madden die Mobilmahung der Armee ausgefprodhen worden ift, hat das Krlegs- Minifterium in Betreff 
der von den Zruppentheilen fchon geftellten oder noch abzufendenden NRemontes refp. Hülfs:FKommandos beftimmt: 
1) Remonte-Kommandos, weldhe fi) mit den eigenen Remonten bereitd auf dem Rüdmarjhe nad) der Gar- 
nifon befinden, können von den Negimentern per Eifenbahn herangezogen werden, infofern dies wänjdhens- 
werth erjcheint. 
2) Remonte-Kommandos, weldhe in nädjfter Zeit ihre NRemonten no zu empfangen haben, fih aber fhon 
auf dem Marfhe nah den beftimmten Depots befinden, vollenden den Kandmarfd und find mit den 
Remonten, per Eifenbahn zurüd zu transportiren. 
3) RemontesKommandos aber, welhe zur Abholung ihrer Remonten aus der Garnifon noch nicht ausgerüdt 
find, haben fi in der erforderten Stärke an MDannfhaften, jedoh unberitten, nad den Depots mittelft 
der Eifenbahn zu begeben und diefelbe aud für den Rüdtransport mit den Remonten zu benugen. 
Dem ein folhes Kommando führenden Offizier fteht beim Fußmarfche, ein Borfpannpferd zu. 
4) Remonte:-Hülfs-Kommandos (Schlepp Kommandos) zum Transport der auf den Märkten erlauften Re- 
monten nad) den Depots, welche bereit junge Pferde zum Transport erhalten haben, fönnen nad) Abgabe 
der legteren, fofort per Eifenbahn zu ihren Zruppentheilen inftradirt‘ werden. 
59) Remonte-Hülfs-Rommandos welche, zwar auf dem Marfche find, aber no) keine HRemonten erhalten haben, 
find fofort wieder, event. per Eifenbahn heranzuziehen. 
6) Remonte-Hülfe-Kommandos weldhe die Garnilon noch nicht verlajjen haben, gehen nicht ab. 
er Ale Transporte auf Eifenbahnen, können jedoh nur auf Anordnung der Riniens Kommiflare 
erfolgen. 
Die Königlihen General-Kommandos find erfucht worden, hiernad das Weitere zu veranlafien. 
Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Remonte-Wefen. 
Abtheilungs-Chef abwefen?. v. Buddenbrod. 
No. 204/7. 70. R. A. 
  
Nr, 135. 
Erriätung der General- Kriegs- Kaffe für die Norddeutige Bundes- Armee. 
Berlin, den 18. Yuli 1870. 
Sn Folge der unterm 15. d. Mits. Allerhöhft angeordneten Mobilmahung der Norddeutihen Bundes-Arınee 
ift die General:Kriegs-Kafje al8 Sentral:Kafje für die mobile Armee errichtet und die Stelle 
ne General »Kriegegahlmeifters und Rendanten dem Sriegszahlmeifter und Geheimen Rehnungs:; 
raıh Woymobd, 
des Kriegs-Zahlmeiftere und Controlleurs bei derfelben dem Kaffirer und Rehnungsrath Neumann, 
beide bisher bei der General-Militair-SKoffe, verliehen worden. 
Die General-Friegs-Kaffe hat ihren Sig in Berlin, Klofterftraße Nr. 76. 
Kriegs: Minifterium. Militair-Defonomie- Departement. 
v. Stofd. Ologau 
No. 299. 7. 70. M. O.D.1. 
 
	        
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