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War in einem folhen Falle die Anordnung des fummarifchen triegsrechtlihen Verfahrens von einem
nur mit der niederen Militair - Gerichtsbarkeit verfehenen Befehlshaber angeordnet, fo ift die Sadhe an den
mit der höheren Militair-Gerichtsbarkeit verfehenen vorgefegten Befehlshaber defjelben abzugeben.
8. 14.
Ueber die Verhandlungen des Kriegsgerichts wird unter Leitung und Verantwortlichkeit des Auditeurs
oder unterfuchungsführenden Offiziere von dem Altuarius oder PBrotolollführer (8 5) ein fortlaufendes Pro-
tolo! aufgenommen.
Das Protolol muß enthalten:
1) eine furze Angabe der Veranlaffung der Beftellung des Kriegsgerichtg,
2) die namentlide Bezeihnung der Mitglieder des Kriegsgerichts, des oder der Angefchuldigten,
der Zeugen und Sadverftändigen, fomwie des etwa zugezogenen Dolmetfchers,
3) eine Notiz Über die ftattgehabten Vereidigungen, und
4) in gedrängter Kürze möglichft genau die Ermittelungen über die Befchaffenheit der That und
über die Xhäterfchaft. '
Außerdem ift in das Protofoll das Urtheil des Kriegsgerihts unter Angabe der Stimmenzahl, durd
weldhe e8 zu Stande gelommen, einzutragen und daflelbe fodann von dem Präfes des Kriegägerichts und dem
Referenten zu vollziehen.
Demnädft ift unter das Vrotololl die Beftätigungs » Ordre zu fegen, fomwie der Vermerk über die
Publikation und Bollftredung des Erkenntniffes.
8. 15.
Nach vollftändiger Erledigung der Sade ift in jedem einzelnen alle das Prototoll im Dienftwege
dem fommiandirenden General des Armee-Korps, bei welchem das Urtheil ergangen ift, beziehungsmeife dem
Oberbefehlshaber einzureihen und durch denfelben dem General. Auditoriat zur Afjervation zu überjenden.
8. 16.
Durd diefe Meine Drdre wird übrigens die Befugniß der Lommandirenden Offiziere nicht ausges
Ihloffen, Ausländer, welche im Sriege verrätherifher Handlungen gegen Deine Truppen oder die Truppen
Meiner Bundesgenofien fi) fhuldig mahen, wenn fie auf frifher That betroffen werden, ohne vor
gängige gerichtliche Procedur nad dem bisherigen Kriegegebraud zu behandeln.
Ems, den 21. Yuli 1867.
oz. Wilhelm.
Nr. 139,
Bohlthätigkeit.
Berlin, den 12. Juli 1870,
Der bierfelbft im Jahre 1820 verftorbene Mäller Teffmann- David hat in einem Nadıtrage zu feinem im
Jahre 1815 errichteten Teftamente für hülfsbedürftige, in den Yeldzügen 1813/15 erblindete Krieger ein
Legat von jährlich
Zmweihundert Thalern
aus der Meofe, fo lange foldye dauern wird, ausgefeßt, und e& ift diefed Regat, wie bisher alljährlich gefchehen,
ou in diefem Jahre zur Zahlung gelangt, wodurd) 50 erblindete Invaliden mit einem Betrage von je 4 Thlr.
haben berücdfichtigt werden Lönnen.
Das Kriegs, Minifterium fühlt fih gedrungen, diefes Altes wahrhaft patriotiiher Geflnnung des
Teftators aufs Neue öffentlih Erwähnung zu thun.
Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Anvalidenmwejen.
Quedenfelbdt.
Nr. 358/77. 70. A. £. 1.